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Abrechnung und Versicherung

Abrechnung mit der Versicherung: Wer bekommt die Rechnung?

Wer bekommt im Wasserschaden die Rechnung, wer zahlt, was muss drauf? Auftraggeber, Versicherungsnehmer und Abtretung einfach erklärt.

Von Michael AlbrandtAktualisiert am 6 Minuten Lesezeit

Schaubild mit Auftraggeber, Betrieb und Versicherer. Der Auftraggeber beauftragt, nimmt ab und bekommt die Rechnung. Der Versicherer zahlt an den Versicherungsnehmer oder mit Abtretung an den Betrieb. Darunter steht, wer was unterschreibt.
Wer beauftragt, wer zahlt, wer unterschreibt. Die Rechnung geht an deinen Auftraggeber.Grafik in voller Größe
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Wer bekommt die Rechnung?

Die Rechnung bekommt dein Auftraggeber. Das ist die Person oder Firma, die dich beauftragt hat. Nicht automatisch die Versicherung, auch wenn sie am Ende zahlt.

Arbeiten am Gebäude darf nur der Eigentümer beauftragen. Oder jemand mit seiner Vollmacht. Geht es um das gemeinsame Eigentum einer Eigentümergemeinschaft, ist die Gemeinschaft dein Auftraggeber. Der Verwalter vertritt sie.

WerWas er tutBekommt die Rechnung?
EigentümerBeauftragt und nimmt ab, selbst oder über eine Vollmacht. Hat die Rechte bei Mängeln.Ja, als Auftraggeber
EigentümergemeinschaftBeauftragt Arbeiten am gemeinsamen Eigentum, vertreten durch den VerwalterJa, für das gemeinsame Eigentum
VersicherungsnehmerHat den Vertrag und bekommt die EntschädigungNur, wenn er dich auch beauftragt hat
VersichererPrüft den Schaden und zahlt die EntschädigungNur, wenn er dich selbst beauftragt

Alle Rollen erklärt der Artikel Wer ist wer im Schadenfall?.

Wer zahlt, wenn die Versicherung zahlt?

Der Versicherer zahlt die Entschädigung in der Regel an seinen Versicherungsnehmer. Dein Vertrag besteht aber mit deinem Auftraggeber. Er schuldet dir den Lohn für deine Arbeit.

Oft sind Auftraggeber und Versicherungsnehmer dieselbe Person. Dann ist die Sache klar. Sind es zwei, musst du genau wissen, wer was unterschreibt.

Im Partnernetz eines Versicherers rechnest du meist über den Schadensteuerer ab. Was dort gilt, regelt dein Rahmenvertrag. Mehr dazu steht in Partnerbetrieb für Versicherer werden.

Welche Versicherung zuständig ist, steht in Welche Versicherung zahlt beim Wasserschaden.

Was bringt eine Abtretung?

Mit einer Abtretung überträgt der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegen den Versicherer auf dich. Dann zahlt der Versicherer direkt an dich. Er behält aber alle Einwände, die er gegen seinen Versicherungsnehmer hat. Kürzt er, schuldet dir den Rest in der Regel dein Auftraggeber.

Die Richtlinie VdS 3150 der Versicherer enthält dafür das Muster A3. Danach ist die Abtretung nicht widerrufbar. An Selbstbeteiligung, Abnahme und Gewährleistung ändert sie nichts. Der Versicherer ist an der Abnahme nicht beteiligt.

So formulierst du eine Abtretung, die trägt:

  1. 1Ein EmpfängerNur dein Betrieb steht in der Abtretung. Nicht zwei Firmen ohne klare Aufteilung.
  2. 2Versicherer und SchadennummerNenn den Versicherer und die Schadennummer genau.
  3. 3Klarer UmfangSchreib hinein, für welche Arbeiten die Abtretung gilt.
  4. 4Alle unterschreibenHaben mehrere Personen den Versicherungsvertrag, unterschreiben alle.

Eine Abtretung kann im Versicherungsvertrag ausgeschlossen sein. Steht dort eine Wiederherstellungsklausel, zahlt der Versicherer den Neuwertanteil erst später. Und zwar, wenn die Wiederherstellung gesichert ist. Lass dein Muster prüfen und frag im Zweifel einen Anwalt.

Alle Einzelheiten stehen in Abtretungserklärung beim Wasserschaden.

Was gehört auf die Rechnung?

Der Versicherer zahlt, was er nachvollziehen kann. Mach es ihm leicht. Diese Punkte gehören auf jede Rechnung im Schadenfall.

  • Schadennummer und Versicherer. Die Nummer gehört auf jedes Schreiben, auch auf Angebot und Nachtrag.
  • Schadenort und Zeitraum der Arbeiten.
  • Getrennte Posten, gegliedert nach Gewerken, mit Mengen und Einheiten.
  • Mehrarbeit als eigener Posten, mit dem Datum der Freigabe.
  • Wertverbesserungen für sich. Diesen Teil zahlt dein Kunde selbst.
  • Anlagen wie Trocknungsprotokoll, Geräteprotokoll und Fotos.

Welche Unterlagen der Versicherer außerdem sehen will, steht in Rückfragen der Versicherung vermeiden.

Welche Posten musst du trennen?

Vier Posten machen oft Ärger, wenn sie in der Rechnung untergehen. Halte sie getrennt und belege jeden einzeln.

PostenSo gehst du vor
MehrarbeitVorher mit dem Versicherer abstimmen und als Nachtrag festhalten.
WertverbesserungGetrennt ausweisen. Das ist alles, was besser wird als vorher. Diesen Teil zahlt dein Kunde.
StromkostenNicht in deine Rechnung, wenn der Strom vom Kunden kommt. Er bekommt eine eigene Mitteilung und reicht sie ein.
AsbestprüfungReichen die Angaben des Auftraggebers nicht, prüfst du selbst. Das ist eine eigene Leistung, die extra bezahlt wird.

Wie du den Strom misst und nachweist, steht in Stromkosten der Trocknung abrechnen.

Musst du bis zum Schluss auf dein Geld warten?

Nein. Eine Dämmschichttrocknung dauert nach VdS 3150 in der Regel zwei bis drei Wochen. Danach kommt oft noch der Wiederaufbau. So lange musst du nicht alles vorstrecken.

Das Gesetz erlaubt Abschläge für Leistungen, die schon erbracht sind. Maßstab ist der Wert dieser Leistungen (§ 632a BGB). Stell also etwa nach der Trocknung einen Abschlag. Die Schlussrechnung zieht alle Abschläge wieder ab.

Wann ist dein Kunde im Verzug?

Zahlt dein Kunde nicht, ist er spätestens nach 30 Tagen im Verzug. Die Frist läuft ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Bei Privatkunden gilt das nur, wenn deine Rechnung darauf hinweist.

Im Verzug schuldet dein Kunde Zinsen. Ist er kein Verbraucher, etwa eine Firma, gilt ein höherer Satz. Er liegt 9 Prozentpunkte über dem Basiszins. Dazu kommt eine Pauschale von 40 Euro.

Was gilt bei Firmen, was bei Privatkunden?

Wer dein Auftraggeber ist, entscheidet über weitere Pflichten. Entscheidend ist nicht, wer am Ende zahlt.

AuftraggeberDarauf achtest du
Firma, auch Vermieter oder ein Versicherer als AuftraggeberE-Rechnung schreiben. Ab 2027 bei über 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 fast immer.
Vermieter und EigentümergemeinschaftFreistellungsbescheinigung mitschicken. Sonst behalten sie 15 Prozent als Bauabzugsteuer ein.
PrivatkundeBei Arbeiten am Haus Rechnung binnen sechs Monaten. Hinweis, dass der Kunde sie zwei Jahre aufheben muss. Hinweis auf den Verzug nach 30 Tagen.

Bei Bauleistungen reichen in der E-Rechnung derzeit die Gewerke mit Summen. Das Leistungsverzeichnis hängst du als Anlage an. Alle Fristen stehen in E-Rechnung für Sanierungsbetriebe.

Beim Bauabzug gibt es Ausnahmen, etwa für kleine Beträge und kleine Vermieter. Deine eigene Rechnungskopie hebst du acht Jahre auf. Frag im Zweifel deinen Steuerberater.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf ich die Rechnung direkt an die Versicherung schicken?

Die Rechnung stellst du auf deinen Auftraggeber aus. Mit einer Abtretung forderst du das Geld direkt beim Versicherer an. Ist der Versicherer selbst dein Auftraggeber, geht die Rechnung an ihn.

Wer zahlt die Selbstbeteiligung?

Nicht der Versicherer, und eine Abtretung ändert daran nichts. Dein Auftraggeber schuldet dir trotzdem den vollen Betrag.

Was passiert, wenn der Versicherer kürzt?

Dann fehlt ein Teil deines Geldes. Den Rest schuldet dir in der Regel dein Auftraggeber. Belege deshalb jeden Posten mit Fotos, Protokollen und Freigaben.

Muss ich Abschläge vorher vereinbaren?

Das Gesetz erlaubt Abschläge für erbrachte Leistungen. Klare Absprachen im Auftrag ersparen dir aber Streit.

Deine Liste für die nächste Abrechnung

  • Bei jedem Schaden Auftraggeber, Eigentümer und Versicherungsnehmer aufschreiben.
  • Die Schadennummer auf jedes Schreiben und jede Rechnung setzen.
  • Abtretungen genau formulieren und von allen Versicherungsnehmern unterschreiben lassen.
  • Mehrarbeit vorher abstimmen, Wertverbesserungen getrennt ausweisen.
  • Nach der Trocknung einen Abschlag stellen.
  • Die Hinweise für Privatkunden fest in die Rechnungsvorlage schreiben.

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