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SanierTakt
Abrechnung und Versicherung

Welche Versicherung zahlt beim Wasserschaden? So erklärst du es

Gebäude, Hausrat oder Haftpflicht? Wer beim Wasserschaden was zahlt, was bei Mietern und Eigentumswohnungen gilt. So erklärst du es deinem Kunden.

Von Michael AlbrandtAktualisiert am 4 Minuten Lesezeit

Drei Spalten. Wohngebäudeversicherung für Gebäude, Rohre und Trocknung. Hausratversicherung für Möbel und Sachen. Haftpflicht des Verursachers für Schäden bei anderen. Darunter, wer in der Mietwohnung was meldet. Und dass der Vertrag entscheidet.
Wer typischerweise was zahlt. Im Einzelfall entscheidet der Vertrag des Kunden.Grafik in voller Größe
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Warum fragt der Kunde ausgerechnet dich?

Du bist als Erster vor Ort. Das Wasser steht noch, und der Kunde hat Angst vor den Kosten. Also fragt er dich, wer das bezahlt.

Du kannst ihm die Grundregeln erklären. Entscheiden kannst du es nicht. Das tut der Versicherer nach dem Vertrag des Kunden. Sag das offen, dann bleibt es fair für beide.

Welche Versicherung zahlt was?

Bei Leitungswasser gibt es drei typische Versicherungen. Jede hat ihren eigenen Bereich.

Nach dieversicherer.de (GDV), 21.01.2022, und den unverbindlichen GDV-Musterbedingungen VGB 2022.
VersicherungWofür sie da istWer sie hat
WohngebäudeversicherungDas Gebäude selbst: Rohre, Wände, Böden, fest Eingebautes. Dazu die Trocknung der Bausubstanz.Der Eigentümer des Gebäudes
HausratversicherungBewegliche Sachen: Möbel, Teppiche, Kleidung, ElektrogeräteWer in der Wohnung lebt
Private HaftpflichtSchäden, die jemand anderen schuldhaft zufügt, etwa durch eine übergelaufene BadewanneDer Verursacher

Nach den Musterbedingungen kann die Wohngebäudeversicherung weitere Kosten tragen. Etwa für Aufräumen, Abbruch und ein Hotel, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Ob das im Vertrag deines Kunden steht, weiß nur der Versicherer.

Starkregen und Rückstau sind kein Leitungswasser. Dafür braucht der Kunde einen Elementarschutz. Mehr dazu steht in Leitungswasser oder Starkregen.

Mieter oder Vermieter, wer ist dran?

In der Mietwohnung sind es oft zwei Versicherungen. Das Gebäude ist Sache des Vermieters, die Möbel sind Sache des Mieters.

  • Der Mieter meldet den Schaden sofort beim Vermieter. Dazu ist er nach § 536c BGB verpflichtet.
  • Der Vermieter erhält die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand. So steht es in § 535 BGB. Er meldet den Schaden seiner Gebäudeversicherung.
  • Der Mieter meldet seine Sachen bei seiner eigenen Hausratversicherung.
  • Hat der Mieter den Schaden verschuldet, kann seine Haftpflicht für Schäden bei anderen zahlen.

Für dich heißt das: Oft gibt es zwei Schadennummern. Und oft ist der Vermieter dein Auftraggeber für das Gebäude, nicht der Mieter. Kläre das, bevor du loslegst.

Und bei der Eigentumswohnung?

Hier kommt es darauf an, was nass ist. Tragende und gemeinsam genutzte Teile sind immer Gemeinschaftseigentum. Dort ist die Gemeinschaft der Eigentümer dein Auftraggeber, vertreten durch den Verwalter.

Im Sondereigentum, etwa bei Bodenbelag oder Innenausbau, beauftragt meist der Eigentümer selbst. Den Selbstbehalt bei Leitungswasser im Sondereigentum tragen laut Bundesgerichtshof grundsätzlich alle Eigentümer.

Wie du mit Verwaltern gut zusammenarbeitest, steht in Hausverwaltungen als Auftraggeber.

So erklärst du es dem Kunden

Mit diesen Schritten weiß der Kunde, was er tun muss. Und du weißt, wer dein Auftraggeber ist.

  1. 1Sofort meldenDer Versicherungsnehmer muss den Schaden sofort melden und klein halten. Sag ihm das gleich am Anfang.
  2. 2Versicherungen trennenGebäude, Hausrat, Haftpflicht. Jede Versicherung bekommt ihre eigene Schadennummer.
  3. 3Belege sichernFotos vom Schaden und von der Ursache. Das kaputte Teil aufheben, bis der Versicherer es freigibt.
  4. 4Auftraggeber klärenWer beauftragt dich, und wer unterschreibt? Das ist der Eigentümer oder jemand mit Vollmacht.
  5. 5Abtretung je VersichererSoll der Versicherer an dich zahlen, brauchst du für jede Versicherung eine eigene Abtretung.

Wie eine Abtretung aussieht, die trägt, steht in Abtretungserklärung beim Wasserschaden. Wer die Rechnung bekommt, steht in Abrechnung mit der Versicherung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Zahlt die Hausratversicherung auch die Trocknung der Wände?

In der Regel nicht. Die Trocknung der Bausubstanz gehört zur Wohngebäudeversicherung. Die Hausrat zahlt für bewegliche Sachen.

Wer zahlt, wenn Wasser aus der Wohnung darüber kommt?

Hat der Nachbar den Schaden verschuldet, kann seine Haftpflicht zahlen. So steht es beim Versichererverband GDV. Ob er schuld ist, klärst nicht du.

Muss der Mieter den Schaden melden?

Ja. Er muss einen Mangel unverzüglich beim Vermieter anzeigen. So steht es in § 536c BGB.

Darf ich dem Kunden sagen, ob er versichert ist?

Nein. Du kannst die Grundregeln erklären. Ob der Vertrag zahlt, prüft der Versicherer.

So hilfst du deinem Kunden

  • Beim ersten Anruf fragen, ob Mieter oder Eigentümer anruft.
  • Gebäude, Hausrat und Haftpflicht getrennt aufnehmen, mit eigener Schadennummer.
  • Fotos machen und das Schadteil aufheben.
  • Den Auftraggeber klären, bevor die Geräte laufen.
  • Keine Zusage zur Zahlung machen.

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