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Hausverwaltungen als Auftraggeber: So wirst du der erste Anruf

Was Hausverwaltungen von Sanierern brauchen und wer bei Eigentümergemeinschaften beauftragt. So nimmst du Verwaltern Arbeit ab.

Von Michael AlbrandtAktualisiert am 4 Minuten Lesezeit

Übersicht, wer bei einer Eigentümergemeinschaft beauftragt. Gemeinschaftseigentum über den Verwalter, Sondereigentum über den Wohnungseigentümer, Eilfälle über den Verwalter ohne Beschluss.
Wer beauftragt? Es kommt darauf an, wo der Schaden liegt.Grafik in voller Größe
Inhalt

Warum sind Hausverwaltungen so wichtige Auftraggeber?

Eine Hausverwaltung betreut oft Dutzende Häuser. Jeder Rohrbruch, jeder Wasserfleck landet bei ihr. Wer einmal gut arbeitet, bekommt den nächsten Schaden oft ohne Ausschreibung.

Gleichzeitig sind viele Verwaltungen am Limit. Im Branchenbarometer 2025 des Verwalterverbands VDIV berichteten 70 Prozent von Überlastung. Wer ihnen Arbeit abnimmt, hat einen echten Vorteil.

Wer ist bei einer Eigentümergemeinschaft dein Auftraggeber?

Es kommt darauf an, wo der Schaden liegt.

Quelle: Wohnungseigentumsgesetz, §§ 5, 9b, 18 und 27. Im Einzelfall zählen Verträge und Beschlüsse.
Schaden liegt im …AuftraggeberWas du beachten musst
GemeinschaftseigentumDie Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den VerwalterLeitungen im Strang, tragende Teile, gemeinsam genutzte Räume
SondereigentumDer Eigentümer der WohnungLass dir eine Vollmacht zeigen oder beauftrage direkt
EilfallDer Verwalter darf ohne Beschluss handelnNur für das Nötige gegen einen drohenden Schaden

Für die komplette Sanierung braucht der Verwalter oft einen Beschluss der Eigentümer. Kläre deshalb früh, was er schon beauftragen darf. Das spart dir Ärger bei der Rechnung.

Was der Bundesgerichtshof 2026 entschieden hat

Eigentümer müssen nicht immer mehrere Angebote einholen. Das hat der Bundesgerichtshof im März 2026 entschieden. Ein einziges Angebot kann reichen, etwa bei Eile oder fehlenden Handwerkern in der Nähe. Auch ein bekannter und bewährter Betrieb kann ein Grund sein.

Für dich heißt das: Verlässlichkeit zahlt sich aus. Wer bekannt und bewährt ist, wird öfter direkt beauftragt.

Welche Versicherung zahlt was?

Das Gebäude ist über die Wohngebäudeversicherung versichert. Diese Versicherung zahlt Schäden am Gebäude und an fest eingebauten Teilen. Auch die Trocknung der Bausubstanz gehört dazu.

Möbel, Teppiche und Geräte der Bewohner gehören zur Hausratversicherung. Mieter brauchen dafür eine eigene. Der Selbstbehalt bei einem Leitungswasserschaden im Sondereigentum trifft grundsätzlich alle Eigentümer gemeinsam.

Warum die Ursache dabei zählt, steht in Leitungswasser oder Starkregen.

Was Verwalter von dir brauchen

Diese Dinge nehmen einem Verwalter Arbeit ab. Genau das bleibt im Gedächtnis. Neue Preise kündigst du rechtzeitig an: Preiserhöhung ankündigen.

  1. 1Ein fester AnsprechpartnerEiner, der erreichbar ist und den Stand kennt.
  2. 2Ein Aushang für die BewohnerWas passiert, wie lange die Trockner laufen, wen man anruft.
  3. 3Ein kurzer Stand der ArbeitenEtwa einmal pro Woche, mit Fotos und dem nächsten Termin.
  4. 4Koordination der GewerkeDu planst Maler, Fliesenleger und Installateur, nicht der Verwalter.
  5. 5Rechnungen, die sofort passenMit Schadennummer, Objekt, Wohnung und getrennten Posten.

Viele Verwalter brauchen einen Partner für Notfälle. Wie du das aufziehst, steht in Notdienst im Sanierungsbetrieb.

So gewinnst du neue Hausverwaltungen

Such dir die Verwaltungen in deiner Gegend heraus. Stell dich persönlich vor, am besten mit Musterunterlagen. Zeig einen Aushang, ein Messprotokoll und eine Beispielrechnung.

Biete an, im Notfall schnell da zu sein. Der erste kleine Auftrag entscheidet über alle weiteren.

Weitere Wege zu Aufträgen stehen in An Aufträge kommen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf der Verwalter mich ohne Beschluss beauftragen?

In Eilfällen ja, für das Nötige gegen einen drohenden Schaden. Für die komplette Sanierung braucht er oft einen Beschluss.

Wer zahlt, wenn der Schaden in einer Wohnung liegt?

Meist der Eigentümer der Wohnung oder seine Versicherung. Liegt die Ursache im gemeinsamen Eigentum, kann es die Gemeinschaft sein.

Muss ich mehrere Angebote abgeben?

Nicht immer. Laut Bundesgerichtshof kann ein Angebot reichen. Etwa bei Eile oder wenn der Betrieb bekannt und bewährt ist.

Deine Liste für Hausverwaltungen

  • Hausverwaltungen in deiner Gegend heraussuchen.
  • Musterunterlagen für den Besuch vorbereiten.
  • Bei jedem Schaden klären, ob Gemeinschafts- oder Sondereigentum betroffen ist.
  • Aushang und Wochenstand fest einplanen.
  • Rechnungen nach Gebäude und Hausrat trennen.

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