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SanierTakt
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Preiserhöhung ankündigen: So schreibst du es deinen Kunden

Stundensatz erhöhen im Handwerk. Was bei laufenden Aufträgen gilt, wann du ankündigst, wie das Anschreiben aussieht. Mit Musterbrief.

Von Michael AlbrandtAktualisiert am 4 Minuten Lesezeit

Vier Fälle mit Ampel. Laufender Auftrag: alter Preis. Offenes Angebot: bindet bis zur Frist. Neuer Auftrag: neuer Preis. Rahmenvertrag: was im Vertrag steht. Darunter die Bausteine des Anschreibens.
Wofür der neue Preis gilt und was ins Anschreiben gehört.Grafik in voller Größe
Inhalt

Warum solltest du deine Preise anpassen?

Löhne, Fahrzeuge, Geräte und Versicherungen werden teurer. Der Mindestlohn steigt 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro. Bleibt dein Stundensatz gleich, verdienst du jedes Jahr weniger.

Kenn ich: Man schiebt es auf, weil man keinen Kunden verärgern will. Doch eine klare, ruhige Ankündigung verstehen die meisten. Beim Rechnen des neuen Satzes hilft dir die Betriebsberatung deiner Handwerkskammer. Wann du Rechnungen und Preise im Büro prüfst, steht in Büro im Sanierungsbetrieb organisieren.

Wie du den neuen Satz rechnest: Stundensatz kalkulieren oder der Stundensatz-Rechner.

Für welche Aufträge gilt der neue Preis?

Nicht für alles, was schon läuft. Ein vereinbarter Preis ist vereinbart. Der Kunde schuldet die Vergütung, die ihr ausgemacht habt. So steht es in § 631 BGB.

Nach BGB §§ 145, 309 und 631. Keine Rechtsberatung.
FallWelcher Preis giltWorauf du achtest
Laufender AuftragDer vereinbarte PreisMehrarbeit rechnest du über einen Nachtrag ab, nicht über einen neuen Stundensatz
Offenes AngebotDer Preis im Angebot, solange es giltEin Angebot bindet dich. Schreib deshalb immer eine Frist hinein, etwa gültig vier Wochen.
Neuer AuftragDein neuer PreisNenn ihn im Angebot klar und mit Datum
Rahmenvertrag mit Hausverwaltung oder VersichererWas im Vertrag stehtPreise ändern geht nur, wie es der Vertrag vorsieht. Sprich früh mit deinem Ansprechpartner.
Preisklausel in deinen Bedingungen für PrivatkundenKeine Erhöhung in den ersten vier MonatenSolche Klauseln sind gegenüber Verbrauchern unwirksam (§ 309 Nr. 1 BGB)

Wie du Mehrarbeit sauber bezahlt bekommst, steht in Nachträge in der Sanierung.

Wann und wie kündigst du an?

Für neue Aufträge legst du deine Preise selbst fest. Fair ist trotzdem ein Vorlauf. So können Hausverwaltungen und Stammkunden ihre Budgets planen.

  1. 1Stichtag festlegenEin klares Datum, ab dem der neue Preis gilt. Etwa der 1. Januar.
  2. 2Wichtige Kunden zuerst anrufenHausverwaltungen und Stammkunden hören es lieber persönlich als per Rundschreiben.
  3. 3Schriftlich bestätigenDanach das Anschreiben per E-Mail oder Brief. So hat jeder die Zahlen schwarz auf weiß.
  4. 4Vorlagen ändernNeuer Preis ins Angebotsformular, alte Angebote mit Frist auslaufen lassen.
  5. 5Rückfragen ruhig beantwortenErklär kurz den Grund. Rechtfertige dich nicht seitenlang.

Was gehört ins Anschreiben?

Ein gutes Anschreiben ist kurz. Diese Punkte gehören hinein.

  • Ab wann der neue Preis gilt, mit Datum.
  • Was sich ändert: Stundensatz, Pauschalen oder Zuschläge, alt und neu.
  • Netto oder brutto: Privatkunden nennst du den Gesamtpreis mit Umsatzsteuer.
  • Ein kurzer Grund, etwa gestiegene Löhne und Kosten.
  • Was bleibt: Laufende Aufträge und gültige Angebote rechnest du zum alten Preis ab.
  • Ein Ansprechpartner mit Telefonnummer.
  • Ein Dank für die Zusammenarbeit.

Musterbrief: so kann es klingen

Hier Bausteine für dein Anschreiben. Die eckigen Klammern füllst du aus. Schreib in der Anrede, die du mit dem Kunden sonst auch nutzt.

  1. 1BetreffNeue Preise ab [Datum]
  2. 2EinstiegVielen Dank für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr.
  3. 3Die ÄnderungAb dem [Datum] gilt für neue Aufträge ein Stundensatz von [Betrag] Euro netto. Bisher waren es [Betrag] Euro.
  4. 4Der GrundLöhne, Fahrzeuge und Geräte sind teurer geworden. Diese Kosten können wir nicht länger allein tragen.
  5. 5Was bleibtLaufende Aufträge und gültige Angebote rechnen wir zum bisherigen Preis ab.
  6. 6SchlussBei Fragen erreichen uns alle unter [Telefon]. Wir freuen uns auf die nächsten Aufträge.

Für Privatkunden schreibst du den Preis mit Umsatzsteuer dazu. Das Anschreiben schickst du am besten mit deinem Logo und deinen Farben.

Und bei Versicherern und Partnernetzen?

In Partnernetzen der Versicherer gelten meist Rahmenpreise. Die änderst du nicht per Rundschreiben. Frag deinen Ansprechpartner, wann und wie die Preise angepasst werden. Wie die Netze funktionieren, steht in Partnerbetrieb für Versicherer werden.

Bei Hausverwaltungen hilft ein persönliches Gespräch vor dem Brief. Was Verwalter von dir brauchen, steht in Hausverwaltungen als Auftraggeber.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf ich den Stundensatz in einem laufenden Auftrag erhöhen?

Nein, nicht einseitig. Der vereinbarte Preis gilt. Neue Arbeiten, die dazukommen, rechnest du über einen Nachtrag ab.

Wie früh sollte ich die Erhöhung ankündigen?

Eine feste Frist für neue Aufträge gibt es nicht. Ein paar Wochen Vorlauf sind fair, gerade für Hausverwaltungen mit Budget.

Muss ich den Grund nennen?

Nein. Ein kurzer Satz zum Grund hilft aber, dass der Kunde die Erhöhung versteht.

Was ist mit Angeboten, die noch offen sind?

Ein Angebot bindet dich, solange es gilt. Schreib deshalb immer eine Gültigkeit in jedes Angebot.

So kündigst du deine neuen Preise an

  • Neuen Stundensatz und Pauschalen durchrechnen.
  • Einen Stichtag festlegen.
  • Wichtige Kunden erst anrufen, dann schriftlich informieren.
  • Rahmenverträge prüfen und mit dem Ansprechpartner sprechen.
  • Angebotsvorlagen mit neuem Preis und fester Gültigkeit ändern.

SanierTakt – die App für Schadensanierung.

Das Anschreiben direkt aus der App

E-Mails schickst du direkt aus der App. So liegt die Ankündigung bei jedem Kunden in der Akte.

Waschi zeigt den Daumen nach oben.

Mehr Feierabend. Weniger Papierkram.

Zeig mir die App

SanierTakt ist die App für Schadensanierungsbetriebe. Dahinter steht Albitsystem aus Niefern-Öschelbronn. Entstanden ist die App bei HEVA Schadensanierung.