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Angebot in der Sanierung: So schreibst du es nach Gewerken

Sanierungsangebot nach Gewerken schreiben. Positionen mit Menge und Einheit, Trocknung nach VdS 3150 und die Regeln zum Kostenvoranschlag.

Von Michael AlbrandtAktualisiert am 5 Minuten Lesezeit

Tabelle mit den Gewerken eines Wasserschadens. Leckortung, Sofortmaßnahmen, Trocknung, Rückbau und Entsorgung, Estrich, Fliesen, Maler und Bodenbelag. Zu jedem Gewerk typische Positionen und Einheiten.
Ein Gewerk, ein Block. So prüft der Versicherer schneller, und Nachträge passen sauber dazu.Grafik in voller Größe
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Warum schreibst du das Angebot nach Gewerken?

Bei einem Wasserschaden prüfen viele dein Angebot. Der Kunde, der Sachbearbeiter, manchmal ein Gutachter. Jeder will schnell sehen, was was kostet.

Nach Gewerken gegliedert findet jeder seinen Teil. Die Trocknung steht für sich, der Maler auch. Das hat noch mehr Vorteile.

  • Nachunternehmer: Jedes Gewerk kannst du einzeln vergeben und vergleichen.
  • Nachträge: Mehrarbeit hängst du an das passende Gewerk an.
  • Abschläge: Ist ein Gewerk fertig, kannst du es abrechnen.
  • E-Rechnung: Bei Bauleistungen reichen dort derzeit die Gewerke mit Summen. Das Leistungsverzeichnis kommt als Anlage dazu.

Welche Gewerke hat ein Wasserschaden?

Nicht jeder Schaden braucht alle Gewerke. Diese kommen aber immer wieder vor.

GewerkTypische PositionenEinheit
LeckortungOrtung mit Verfahren, Bericht, Öffnen und Schließen der SuchstelleStunde, Stück
SofortmaßnahmenWasser absaugen, Möbel räumen, Bereich abdeckenStunde, m²
TrocknungGeräte je Tag, Aufbau und Abbau, Zwischenmessungen, BohrungenGerätetag, Stück
Rückbau und EntsorgungSockelleisten, Vorwand, Estrich, Entsorgung, Asbestprüfungm, m², Stück
EstrichEstrich neu, Dämmung, Randstreifenm²
FliesenFliesen und Abdichtung im Badm²
MalerSpachteln, Grundieren, Streichenm²
BodenbelagLaminat, Vinyl oder Teppich neu verlegenm²

Estrich, Fliesen und Putz sind meisterpflichtig, Malerarbeiten über Einfaches hinaus auch. Ohne eigenen Eintrag gibst du sie an Meisterbetriebe weiter. Was du selbst machen darfst, steht in Brauchst du als Sanierer einen Meister?.

Was gehört ins Angebot für die Trocknung?

Die Richtlinie VdS 3150 der Versicherer nennt, was ins Trocknungsangebot gehört. Und zwar bevor du den Auftrag bekommst.

  • Umfang: welche Räume und Bauteile, welches Verfahren.
  • Geräte: Art und Zahl der Trockner, Lüfter und Dämmschichtanlagen.
  • Dauer: die voraussichtliche Trocknungszeit.
  • Trocknungsziel: wann das Bauteil als trocken gilt.
  • Zeitplan: möglichst mit Terminen für Aufbau, Messungen und Abbau.

Was die Richtlinie sonst noch erwartet, steht in VdS 3150 einfach erklärt.

Wie baust du eine gute Position auf?

Jede Position beantwortet drei Fragen. Was genau, wo und wie viel? Dann kann sie jeder prüfen.

Welchen Stundensatz du ansetzt, zeigt Stundensatz kalkulieren.

  1. 1KurztextWas gemacht wird, in Worten von der Baustelle.
  2. 2OrtRaum und Bauteil, etwa Bad, Boden, oder Flur, Wand links.
  3. 3Menge und Einheitm², Meter, Stück, Stunde oder Gerätetag. Pauschalen nur, wo der Umfang klar ist.
  4. 4Einzelpreis und SummeDer Preis je Einheit mal Menge.
  5. 5AnnahmenWas du voraussetzt, etwa die Dicke des Estrichs. Weicht es ab, ist das ein Nachtrag.
Beispiele mit ausgedachten Mengen.
So nichtSo ja
Trocknung pauschalKondenstrockner, Wohnzimmer und Flur, 3 Stück für voraussichtlich 14 Tage, also 42 Gerätetage
Rückbau nach AufwandSockelleisten ausbauen und entsorgen, Flur und Bad, 18 m
Maler komplettWand Flur links spachteln und streichen, 12 m²

Was trennst du vom Schaden?

Versichert ist in der Regel der Zustand wie vor dem Schaden. Will der Kunde mehr, etwa Parkett statt Laminat, ist das eine Wertverbesserung. Die weist du getrennt aus, denn diesen Teil zahlt der Kunde selbst.

Kommt der Strom der Trockner vom Kunden, gehört er nicht in dein Angebot. Der Kunde bekommt dafür eine eigene Mitteilung.

Bist du Partner in einem Netz eines Versicherers, gelten dort oft Rahmenpreise. Dann richtest du Positionen und Preise nach dem Rahmenvertrag aus.

Kostenvoranschlag, und dann wird es teurer?

Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu bezahlen. Willst du Geld dafür, vereinbare das vorher. So steht es in § 632 Abs. 3 BGB.

Hast du keinen festen Preis zugesagt und zeigt sich, dass es deutlich teurer wird? Dann musst du das deinem Kunden unverzüglich sagen. Er darf den Vertrag dann kündigen. Du bekommst in diesem Fall nur die bisher geleistete Arbeit und deine Auslagen bezahlt. So regeln es §§ 649 und 645 BGB.

Wie viel „deutlich“ ist, steht nicht im Gesetz. Sag es deshalb lieber früh, mit Grund und neuem Preis. Wie das geht, steht in Nachträge in der Sanierung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf ich für ein Angebot Geld verlangen?

Nur, wenn du das vorher vereinbarst. Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu bezahlen.

Pauschal oder nach Aufmaß?

Nach Aufmaß, wenn der Umfang noch nicht klar ist. Das ist beim Wasserschaden oft so. Pauschalen passen nur, wo du alles überblickst.

Was mache ich, wenn es teurer wird?

Sag es deinem Kunden sofort, mit Grund und neuem Preis. Schreib einen Nachtrag und lass ihn unterschreiben. Zahlt eine Versicherung, stimmst du auch mit ihr ab.

Warum trennen, wenn die Versicherung sowieso zahlt?

Weil sie nur den Schaden zahlt. Wertverbesserungen und fremde Kosten zahlt der Kunde. Getrennte Posten sparen dir Rückfragen und Kürzungen.

Deine Liste für das nächste Angebot

  • Das Angebot nach Gewerken gliedern.
  • Jede Position mit Ort, Menge, Einheit und Preis schreiben.
  • Ins Trocknungsangebot Umfang, Geräte, Dauer und Trocknungsziel schreiben.
  • Annahmen offen nennen, etwa die Dicke des Estrichs.
  • Wertverbesserungen und Strom getrennt halten.
  • Mehrkosten sofort melden und als Nachtrag schreiben.

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