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SanierTakt
Abrechnung und Versicherung

Nachträge in der Sanierung: So bekommst du Mehrarbeit bezahlt

Nasse Dämmung, Schaden hinter der Wand, Asbestverdacht? So schreibst du Nachträge und stimmst sie mit Kunde und Versicherer ab.

Von Michael AlbrandtAktualisiert am 6 Minuten Lesezeit

Der Nachtrag in fünf Schritten. Befund festhalten, Auftraggeber informieren, Nachtrag schreiben, Versicherer abstimmen, Unterschrift holen. Dazu Hinweise zu Wertverbesserung, Asbestverdacht und Widerrufsrecht bei Privatkunden.
Erst Fotos und Preis, dann die Freigabe, dann die Arbeit.Grafik in voller Größe
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Warum gibt es in der Sanierung so viele Nachträge?

Bei einem Wasserschaden siehst du am Anfang nur die Oberfläche. Was hinter der Wand oder unter dem Estrich steckt, zeigt sich oft später.

Damit rechnet auch die VdS 3150, die Richtlinie der Versicherer für Leitungswasserschäden. Danach prüfst du den Umfang laufend und passt ihn an, wenn du Neues findest. Typische Gründe für Mehrarbeit sind diese.

  • Nasse Dämmung unter dem Estrich, die mehr Geräte oder mehr Zeit braucht.
  • Wasser hinter Fliesen, Vorsatzschalen oder Einbauschränken.
  • Schimmel, der erst beim Rückbau sichtbar wird.
  • Asbestverdacht in Putz, Spachtel, Fliesenkleber oder alten Bodenplatten.
  • Eine Trocknung, die ihr Ziel nicht in zumutbarer Zeit erreicht.

Das ist kein Fehler in deinem Angebot. Es gehört zur Sanierung dazu. Entscheidend ist, wie sauber du die Mehrarbeit festhältst.

Was ist ein Nachtrag?

Ein Nachtrag ist ein Zusatz zu deinem Angebot. Er beschreibt Arbeit, die bisher nicht beauftragt ist. Mit Grund, Menge und Preis.

Unterschreibt dein Auftraggeber, ist die Mehrarbeit bestellt. Ohne Unterschrift gibt es später oft Streit, ob die Arbeit bestellt war. Und du wartest auf dein Geld.

Wichtig ist die Reihenfolge. Erst nennst du den Preis, dann fängst du an. Das schafft Vertrauen und spart Streit bei der Rechnung.

Am leichtesten prüfbar ist er, wenn schon das Angebot sauber gegliedert ist. Mehr dazu in Angebot nach Gewerken.

Wer muss dem Nachtrag zustimmen?

Dein Vertrag läuft mit deinem Auftraggeber, meist dem Eigentümer. Er oder eine Person mit seiner Vollmacht gibt den Nachtrag frei. Ein Mieter darf Arbeiten am Gebäude nicht allein beauftragen.

Zahlt eine Versicherung den Schaden, kommt eine zweite Abstimmung dazu. Nach VdS 3150 stimmst du notwendige Mehrarbeit rechtzeitig vorher mit dem Versicherer ab. Sonst zahlt er sie vielleicht nicht.

Quelle: VdS 3150, Abschnitte 1.4 und 6.4.1.
WerWas er tutWarum
AuftraggeberUnterschreibt den NachtragEr ist dein Vertragspartner und schuldet dir das Geld
Versicherer oder ReguliererStimmt der Mehrarbeit vorher zuEr entscheidet, was die Versicherung bezahlt
Gutachter, falls beauftragtSieht den Befund, bevor du zurückbaustEr klärt Ursache, Umfang und Kosten

Wer wer ist, steht in Wer ist wer im Schadenfall?.

Was gehört in einen Nachtrag?

Ein guter Nachtrag lässt keine Fragen offen. Das gehört hinein.

  • Auftraggeber, Schadennummer und die Nummer deines Angebots.
  • Eine eigene Nummer für den Nachtrag und das Datum.
  • Der Grund, warum die Arbeit nötig ist, mit Fotos.
  • Jede Leistung mit Menge, Einheit und Einzelpreis.
  • Die Summen netto und brutto.
  • Aufmaß oder Skizze, wenn die Menge strittig sein kann.
  • Die Freigabe mit Datum und Unterschrift.

Nutz für gleiche Arbeiten die Preise aus deinem Angebot. Dann ist der Nachtrag leicht zu prüfen. Wünsche, die über den Schaden hinausgehen, schreibst du getrennt auf. Dazu gleich mehr.

So läuft ein Nachtrag auf der Baustelle

Fünf Schritte, bevor die Mehrarbeit beginnt.

  1. 1Befund festhaltenMach Fotos, miss nach und schreib es ins Bautagebuch. Bau nichts zurück, was der Gutachter noch sehen muss.
  2. 2Auftraggeber informierenSag ihm sofort, was du gefunden hast. Und was das für Zeit und Kosten heißt.
  3. 3Nachtrag schreibenGrund, Leistungen, Mengen und Preis. Am besten noch am selben Tag.
  4. 4Versicherer abstimmenRuf den Sachbearbeiter oder Regulierer an. Schick danach eine kurze E-Mail mit Fotos und Preis.
  5. 5Unterschrift holenDein Auftraggeber gibt den Nachtrag frei. Erst dann geht die Arbeit weiter.

Wie du den Befund richtig einträgst, steht in Bautagebuch in der Sanierung.

Wann wird aus der Trocknung ein Rückbau?

VdS 3150 nennt Regelzeiten für die Trocknung von Dämmschichten. Bei Polystyrol sind es 14 Tage, bei Mineralfaser 14 bis 21 Tage. Im Einzelfall kann es länger dauern.

Manchmal wird das Trocknungsziel nicht in zumutbarer Zeit erreicht. Oder die Trocknung wäre unwirtschaftlich. Dann sieht die Richtlinie andere Wege vor, etwa den Rückbau.

Steht der Rückbau nicht in deinem Angebot, ist er ein Nachtrag. Schreib ihn, bevor du den Estrich rausnimmst.

Nach VdS 3150 gehört die voraussichtliche Dauer schon ins Angebot für die Trocknung. Dauert es länger als geplant, sag es Auftraggeber und Versicherer früh.

Was ist eine Wertverbesserung?

Versichert ist in der Regel der Zustand wie vor dem Schaden. Will der Kunde mehr, ist das eine Wertverbesserung. VdS 3150 nennt dafür Beispiele.

  • Parkett oder Fliesen, wo vorher Laminat lag.
  • Das ganze Zimmer streichen statt nur die beschädigte Wand.
  • Das Bad komplett erneuern statt die Schadenstelle reparieren.

Solche Wünsche weist du getrennt aus, am besten in einem eigenen Nachtrag. Diesen Teil zahlt der Kunde selbst. In der Schlussrechnung stehen Nachträge und Wertverbesserungen als eigene Posten. So sieht die Versicherung sofort, was nicht zum Schaden gehört.

Was gilt bei Asbestverdacht?

Begann der Bau vor dem 31. Oktober 1993, musst du mit Asbest rechnen. Das gilt, bis Unterlagen oder Proben das Gegenteil zeigen. Mit dem Auge erkennst du Asbest nicht.

Dein Auftraggeber muss dir vorher mitteilen, was er über Schadstoffe im Haus weiß. Das Baujahr gehört immer dazu. Reichen diese Angaben nicht, musst du genauer prüfen. Die Kosten dafür gelten laut BG BAU als besondere Leistung. Schreib dafür einen Nachtrag, bevor du weiter zurückbaust.

Und wenn der Kunde privat ist?

Unterschreibt ein Privatkunde den Nachtrag bei sich zu Hause, kann ein Widerrufsrecht gelten. Die Ausnahme für dringende Reparaturen hilft hier oft nicht. Für zusätzliche Arbeit, die er nicht ausdrücklich verlangt hat, gilt sie nicht.

Wie du damit umgehst, steht in Widerrufsrecht: Wenn der Kunde zu Hause unterschreibt. Frag im Zweifel einen Anwalt oder deine Handwerkskammer.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ein Nachtrag schriftlich sein?

Schreib ihn immer auf und lass ihn unterschreiben. Sonst kannst du kaum beweisen, dass die Mehrarbeit bestellt war.

Was ist, wenn der Versicherer die Mehrarbeit nicht zahlt?

Dein Vertrag läuft mit dem Auftraggeber. Hat er den Nachtrag unterschrieben, schuldet er dir das Geld. Kläre deshalb vorher, wer welchen Teil zahlt.

Was mache ich, wenn keiner erreichbar ist?

Tu nur, was weiteren Schaden verhindert. Halte alles mit Fotos und Uhrzeit fest. Hol die Unterschrift so schnell wie möglich nach.

Kann ich einen Nachtrag auch später schreiben?

Ja, aber dann wird es schwer. Später weiß keiner mehr genau, was war. Schreib ihn deshalb gleich vor Ort.

So bekommst du Mehrarbeit bezahlt

  • Die Vorlage für den Nachtrag im Auto oder in der App bereithalten.
  • Jeden Befund sofort mit Fotos und Messwerten festhalten.
  • Grund, Menge und Preis noch am selben Tag aufschreiben.
  • Mehrarbeit vorher mit dem Versicherer abstimmen.
  • Erst nach der Unterschrift des Auftraggebers weiterarbeiten.
  • Wertverbesserungen getrennt ausweisen.

SanierTakt – die App für Schadensanierung.

Die Freigabe gleich vor Ort

Der Kunde unterschreibt den Nachtrag auf dem Handy. Auch im Keller ohne Netz.

Waschi zeigt den Daumen nach oben.

Mehr Feierabend. Weniger Papierkram.

Zeig mir die App

SanierTakt ist die App für Schadensanierungsbetriebe. Dahinter steht Albitsystem aus Niefern-Öschelbronn. Entstanden ist die App bei HEVA Schadensanierung.