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Widerrufsrecht: Wenn der Kunde zu Hause unterschreibt

Unterschreibt ein Privatkunde bei sich zu Hause, kann er meist 14 Tage widerrufen. Was das für Notmaßnahmen, Sanierung und dein Geld heißt.

Von Michael AlbrandtAktualisiert am 6 Minuten Lesezeit

Drei Fälle beim Widerruf eines Privatkunden. Ohne Belehrung schuldet er nichts. Belehrt, aber ohne verlangten frühen Start: kein Wertersatz. Belehrt und früher Start verlangt: Er zahlt anteilig. Dazu die Ausnahme für Notfälle.
Was ein Widerruf für dein Geld bedeutet. Keine Rechtsberatung.Grafik in voller Größe
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Wann hat dein Kunde ein Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht gilt für Verbraucher. Das sind Menschen, die privat beauftragen, etwa für die eigene Wohnung. Firmen haben dieses Recht nicht.

Ein Vertrag beim Kunden zu Hause gilt als außerhalb deiner Geschäftsräume geschlossen. Dann kann der Kunde ihn in der Regel widerrufen. Es reicht, wenn er dort in deinem Beisein unterschreibt und du später zusagst. Dein Monteur zählt dabei wie du.

Das gilt auch, wenn der Kunde dich selbst gerufen hat. Und es gilt für mündliche Aufträge genauso wie für unterschriebene.

Auch Verträge nur per Telefon, E-Mail oder Link können widerrufbar sein. Frag im Zweifel einen Anwalt oder deine Handwerkskammer.

Wie lange kann der Kunde widerrufen?

Das hängt davon ab, ob du ihn richtig belehrt hast.

  1. Tag 0

    Der Kunde schließt den Vertrag bei sich zu Hause. Mit richtiger Belehrung beginnt jetzt die Frist.

  2. Nach 14 Tagen

    Das Widerrufsrecht endet, wenn du richtig belehrt hast.

  3. Nach einem Jahr und 14 Tagen

    Spätestes Ende, wenn die Belehrung fehlt oder falsch ist.

Der Kunde muss keinen Grund nennen. Für die Frist reicht es, dass er den Widerruf rechtzeitig abschickt.

Was passiert, wenn der Kunde widerruft?

Beide Seiten sind an den Vertrag nicht mehr gebunden. Geld, das du schon bekommen hast, zahlst du zurück. Für deine Arbeit bekommst du nur unter strengen Bedingungen etwas. Der Kunde schuldet dir Wertersatz nur, wenn alle drei Punkte erfüllt sind.

  • Er hat ausdrücklich verlangt, dass du vor Ende der Frist anfängst.
  • Er hat dir dieses Verlangen auf Papier oder per E-Mail gegeben.
  • Du hast ihn vorher richtig über Widerruf und Wertersatz informiert.

Sind alle drei Punkte erfüllt, zahlt er anteilig für die Arbeit bis zum Widerruf. Grundlage ist der vereinbarte Preis.

Gilt die Ausnahme für Notfälle?

Es gibt eine Ausnahme für dringende Reparaturen. Der Kunde hat dich ausdrücklich zu einer dringenden Reparatur gerufen? Dann hat er dafür kein Widerrufsrecht.

Das gilt aber nur für genau diese Arbeit. Weitere Leistungen beim selben Besuch, die er nicht ausdrücklich verlangt hat, fallen nicht darunter. Bei echten Notmaßnahmen kann die Ausnahme greifen. Ob auch eine ganze Sanierung als dringend gilt, ist nicht geklärt. Verlass dich dafür nicht auf die Ausnahme.

Greift die Ausnahme, musst du den Kunden darüber informieren. Er soll wissen, dass er diesen Auftrag nicht widerrufen kann.

Wie du einen Notdienst mit klaren Preisen aufziehst, steht in Notdienst im Sanierungsbetrieb.

Kann das Widerrufsrecht früher enden?

Ja. Ist deine Arbeit ganz fertig, kann das Widerrufsrecht enden. Vorher muss der Kunde dem frühen Start ausdrücklich zugestimmt haben. Und zwar auf einem dauerhaften Datenträger, also etwa auf Papier oder per E-Mail. Je nach Fall muss er auch bestätigen, dass er von diesem Ende weiß.

Bis die Arbeit ganz fertig ist, kann der Kunde innerhalb seiner Frist widerrufen. Dann gelten die Regeln zum Wertersatz von oben.

Warum du Notmaßnahmen und Sanierung trennen solltest

Ein Wasserschaden hat meist zwei Teile. Erst die Notmaßnahmen gegen weiteren Schaden, etwa Wasser absaugen. Dann die Sanierung mit Trocknung, Rückbau und Wiederaufbau.

Schreib für beides einen eigenen Auftrag. Beim Notauftrag hältst du fest, dass der Kunde dich wegen des Notfalls gerufen hat. Für die Sanierung bekommt er ein eigenes Angebot mit Widerrufsbelehrung. So hängt nicht die ganze Sanierung an einer unklaren Ausnahme.

So gehst du bei Privatkunden vor

Diese Schritte schützen dein Geld.

  1. 1Kunden einordnenPrivat oder Firma? Und wo wird unterschrieben? Das schreibst du gleich zum Schaden.
  2. 2Notfall festhaltenWer hat dich wann gerufen, und warum war es dringend? Mach nur, was nötig ist.
  3. 3Belehrung übergebenVor der Unterschrift und auf Papier. Dazu das Muster-Formular für den Widerruf.
  4. 4Frühen Start verlangen lassenSoll es vor Ende der Frist losgehen? Lass dir das ausdrücklich geben, auf Papier oder per E-Mail.
  5. 5Kopie aushändigenDer Kunde bekommt eine Kopie des unterschriebenen Vertrags auf Papier.
  6. 6Alles ablegenBelehrung, Verlangen und Vertrag gehören in die Akte zum Schaden.

Wie du danach an dein Geld kommst, steht in Abschlag, Mahnung, Mahnbescheid.

Gilt das auch für Nachträge?

Ja, das kann auch für Nachträge gelten. Ein Nachtrag, den der Kunde zu Hause unterschreibt, ist wieder ein Vertrag vor Ort. Die Ausnahme für Notfälle deckt nur, was er ausdrücklich verlangt hat. Mehr dazu steht in Nachträge in der Sanierung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Gilt das Widerrufsrecht auch, wenn der Kunde mich selbst gerufen hat?

Ja. Für einen Vertrag in seiner Wohnung spielt das keine Rolle. Nur für dringende Reparaturen, die er ausdrücklich verlangt hat, gibt es eine Ausnahme.

Kann ich vor Ende der 14 Tage anfangen?

Ja. Für Wertersatz muss der Kunde den frühen Start aber ausdrücklich verlangen. Und zwar auf Papier oder per E-Mail, nach richtiger Belehrung.

Hat eine Eigentümergemeinschaft auch ein Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Ob eine Eigentümergemeinschaft wie ein Verbraucher behandelt wird, hängt vom Einzelfall ab. Frag im Zweifel einen Anwalt.

Gilt für Sanierungen nicht das Widerrufsrecht für Bauverträge?

Ein eigenes Widerrufsrecht gibt es nur beim Verbraucherbauvertrag, also bei Neubau oder erheblichem Umbau. Die meisten Sanierungen fallen nicht darunter. Dann gelten die Regeln aus diesem Artikel.

Ich habe nicht belehrt und bin schon fertig. Was jetzt?

Dann kann der Kunde bis zu einem Jahr und 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Hol dir sofort rechtlichen Rat. Und stell deine Unterlagen für die nächsten Aufträge um.

So sicherst du dein Geld bei Privatkunden

  • Bei jedem Auftrag klären: privat oder Firma, und wo wird unterschrieben?
  • Notauftrag und Sanierungsangebot getrennt schreiben.
  • Belehrung und Muster-Formular vor der Unterschrift auf Papier übergeben.
  • Den frühen Start ausdrücklich verlangen lassen, auf Papier oder per E-Mail.
  • Dem Kunden eine Kopie des Vertrags geben.
  • Formulare von einem Anwalt oder der Handwerkskammer prüfen lassen.

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