Abschlag, Mahnung, Mahnbescheid: So kommst du an dein Geld
Abschlagsrechnung, Verzug, Mahnung und Mahnbescheid für Sanierungsbetriebe. Mit Verzugszinsen, Fristen und Verjährung. Einfach erklärt.
Von Michael AlbrandtAktualisiert am 5 Minuten Lesezeit

Inhalt
Warum solltest du Abschläge stellen?
Eine Sanierung dauert oft Wochen. Erst trocknest du, dann baust du zurück und wieder auf. Bis zur Schlussrechnung hast du Löhne, Strom und Material vorgestreckt.
Das musst du nicht. Für Arbeit, die schon erbracht ist, darfst du einen Abschlag verlangen. Maßstab ist der Wert dieser Arbeit. So steht es in § 632a BGB.
Gute Zeitpunkte sind das Ende der Trocknung und das Ende des Rückbaus. Beim Wiederaufbau kann jedes Gewerk einen eigenen Abschnitt bilden.
Was gehört in eine Abschlagsrechnung?
Eine Abschlagsrechnung muss dein Kunde leicht prüfen können. Das gehört hinein.
- Das Wort Abschlagsrechnung und eine laufende Nummer, etwa Abschlag Nummer 2.
- Schadennummer und Schadenort, wie auf jedem Schreiben im Schadenfall.
- Die erbrachten Arbeiten bis zu einem Stichtag, mit Mengen.
- Frühere Abschläge, damit der Kunde sieht, was schon bezahlt ist.
- Der Hinweis auf den Verzug nach 30 Tagen, wenn der Kunde privat ist.
Die Schlussrechnung zieht alle Abschläge wieder ab. Abschlagsrechnungen vor dem Stichtag der E-Rechnung müssen noch keine E-Rechnung sein. Die Fristen stehen in E-Rechnung für Sanierungsbetriebe.
Wann ist dein Kunde im Verzug?
Verzug ist wichtig, denn erst dann schuldet dein Kunde Zinsen. Es gibt drei Wege dorthin.
| Weg | Wann Verzug beginnt | Achtung |
|---|---|---|
| Mahnung | Mit der Mahnung, die nach der Fälligkeit kommt | Eine Mahnung reicht. Drei braucht es nicht. |
| Festes Datum im Vertrag | Am Tag nach dem vereinbarten Datum, ohne Mahnung | Das Datum muss vereinbart sein. Eine Zahlfrist nur auf der Rechnung reicht dafür nicht. |
| 30 Tage | Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung | Bei Privatkunden nur, wenn die Rechnung darauf hinweist |
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Die Zinsen hängen am Basiszinssatz. Die Bundesbank passt ihn am 1. Januar und am 1. Juli an. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 1,52 Prozent.
| Dein Kunde | Zinssatz im Verzug | Seit 1. Juli 2026 | Dazu |
|---|---|---|---|
| Privatkunde | 5 Prozentpunkte über dem Basiszins | 6,52 Prozent im Jahr | – |
| Firma, Vermieter, Eigentümergemeinschaft | 9 Prozentpunkte über dem Basiszins | 10,52 Prozent im Jahr | 40 Euro Pauschale |
Prüf den Basiszins vor jeder Mahnung auf der Seite der Bundesbank. Er ändert sich zweimal im Jahr.
So mahnst du richtig
Bleib freundlich, aber klar. So gehst du vor.
- 1ErinnernEin paar Tage nach der Frist eine kurze, freundliche Erinnerung. Oft ist die Rechnung nur liegen geblieben.
- 2AnrufenFrag nach, ob etwas unklar ist. Manchmal fehlt nur ein Protokoll für den Versicherer.
- 3MahnenMit Rechnungsnummer, Betrag und einer neuen, festen Frist.
- 4Zinsen verlangenIst der Kunde im Verzug, rechnest du Zinsen und bei Firmen die Pauschale dazu.
- 5MahnbescheidZahlt er dann nicht und bestreitet nichts, beantragst du einen Mahnbescheid.
Wartet dein Kunde selbst noch auf die Versicherung? Dann hilft ihm oft ein vollständiges Paket für den Versicherer. Was hineingehört, steht in Rückfragen der Versicherung vermeiden.
Wie läuft ein Mahnbescheid?
Das gerichtliche Mahnverfahren ist für Geldforderungen in Euro gedacht. Du beantragst es online über online-mahnantrag.de. Die Seite betreibt die Justiz. Zuständig ist das zentrale Mahngericht deines Bundeslandes.
- 1Antrag stellenMit Name und Anschrift des Kunden, Betrag, Rechnungsnummer und Datum.
- 2ZustellungDas Gericht stellt den Mahnbescheid zu. Der Kunde hat zwei Wochen, um zu zahlen oder zu widersprechen.
- 3Vollstreckungsbescheid beantragenKam kein Widerspruch, beantragst du nach Ablauf der Frist den Vollstreckungsbescheid.
- 4Einspruch möglichGegen den Vollstreckungsbescheid kann der Kunde noch zwei Wochen Einspruch einlegen.
Widerspricht der Kunde, geht es nur vor Gericht weiter. Das lohnt sich vor allem mit sauberen Unterlagen. Also mit Auftrag, Nachträgen, Abnahme und Fotos. Wie die Abnahme läuft, steht in Abnahme nach der Sanierung.
Wann verjährt deine Forderung?
Nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Rechnung aus 2026 verjährt also meist Ende 2029.
Eine normale Mahnung hält die Verjährung nicht auf. Die Zustellung eines Mahnbescheids hemmt sie. Warte also nicht bis zum letzten Dezember.
Und wenn der Versicherer kürzt?
Dann fehlt ein Teil deines Geldes. Dein Vertrag läuft aber mit deinem Auftraggeber. Den Rest schuldet in der Regel er, auch nach einer Abtretung. Wie eine Abtretung aussieht, die trägt, steht in Abtretungserklärung beim Wasserschaden.
Bei größeren Aufträgen gibt es noch die Bauhandwerkersicherung. Beim Bauvertrag darfst du eine Sicherheit für deinen Lohn verlangen. Dazu kommen 10 Prozent für Nebenkosten. Gegen Privatkunden mit Verbraucherbauvertrag gilt das nicht. Ob reine Trocknung ein Bauvertrag ist, ist nicht geklärt. Frag im Zweifel einen Anwalt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie viele Mahnungen muss ich schreiben?
Eine Mahnung nach Fälligkeit reicht für den Verzug. Mehr schreibt das Gesetz nicht vor. Eine freundliche Erinnerung vorher schadet aber nicht.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Bei Firmen gibt es im Verzug eine Pauschale von 40 Euro. Dazu kommen bei allen Kunden die Verzugszinsen.
Muss ich vorher einen Anwalt einschalten?
Für den Mahnbescheid nicht. Den Antrag stellst du selbst online. Widerspricht der Kunde, hilft dir ein Anwalt weiter.
Ab wann darf ich einen Abschlag verlangen?
Sobald du Arbeit erbracht hast, die einen Wert hat. Etwa nach der Trocknung oder nach dem Rückbau.
So bleibt dein Geld nicht liegen
- Nach der Trocknung und nach dem Rückbau je einen Abschlag stellen.
- Den Hinweis auf 30 Tage in die Vorlage für Privatkunden schreiben.
- Jede Woche offene Rechnungen durchsehen.
- Nach Ablauf der Frist erst erinnern, dann anrufen, dann mahnen.
- Den Basiszins vor jeder Zinsforderung prüfen.
- Alte Forderungen vor Jahresende auf Verjährung prüfen.
SanierTakt – die App für Schadensanierung.
Abschlag, Schluss und Mahnung in einer App
Abschlag, Schlussrechnung und Mahnung machst du in derselben App. Du siehst immer, welche Rechnung noch offen ist.



