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Brauchst du als Sanierer einen Meister? Das darfst du ohne

Meisterpflicht in der Schadensanierung: Bautrocknung, Reinigung und Holzschutz gehen ohne Meister. Estrich, Fliesen und Putz nicht. Mit Übersicht.

Von Michael AlbrandtAktualisiert am 4 Minuten Lesezeit

Übersicht in zwei Spalten. Ohne Meister gehen Bautrocknung, Reinigung, Holzschutz, Trockenbau und Bodenbeläge. Nur mit Meisterbetrieb gehen Estrich, Fliesen, Putz, Maler, Elektro und Leitungen.
Was du ohne Meister darfst und was ein Meisterbetrieb machen muss.Grafik in voller Größe
Inhalt

Warum ist die Meisterfrage so wichtig?

In Deutschland regelt die Handwerksordnung, welche Arbeiten einen Meister brauchen. Die Liste der meisterpflichtigen Handwerke heißt Anlage A. Zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe stehen in Anlage B.

„Sanierung“ steht in keiner der beiden Listen. Es zählt jede einzelne Tätigkeit. Ein Wasserschaden kann also zulassungsfreie und meisterpflichtige Arbeit zugleich sein.

Was darfst du ohne Meister?

Diese Arbeiten sind zulassungsfrei oder handwerksähnlich. Du zeigst sie bei der Handwerkskammer nur an.

Quelle: Handwerksordnung, Anlage B; Abgrenzungshilfen der Handwerkskammer Düsseldorf.
TätigkeitEinordnung
BautrocknungAnlage B, Abschnitt 2: Bautentrocknungsgewerbe
Reinigung und BrandschadenreinigungAnlage B, Abschnitt 1: Gebäudereiniger
Holz- und BautenschutzAnlage B, Abschnitt 1: Holz- und Bautenschützer
Bodenbeläge wie Laminat, Vinyl oder TeppichAnlage B, Abschnitt 2: Bodenleger
TrockenbauKein wesentlicher Teil eines Handwerks aus Anlage A

Die Anzeige bei der Kammer erklärt Sanierungsbetrieb anmelden.

Was geht nur mit Meisterbetrieb?

Diese Arbeiten gehören zu Handwerken aus Anlage A. Dafür braucht der Betrieb einen Eintrag in die Handwerksrolle.

Quelle: Handwerksordnung, Anlage A.
TätigkeitHandwerk nach Anlage A
Estrich neu legenNr. 44 Estrichleger, seit Februar 2020 wieder meisterpflichtig
Fliesen legenNr. 42 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Putz und StuckNr. 9 Stuckateure
Malerarbeiten über Einfaches hinausNr. 10 Maler und Lackierer
Leitungen für Wasser und HeizungNr. 24 Installateur und Heizungsbauer
ElektroarbeitenNr. 25 Elektrotechniker
Parkett kleben oder schleifenNr. 46 Parkettleger

Wie kommst du trotzdem an meisterpflichtige Arbeit?

Es gibt vier Wege. Welcher passt, hängt von deiner Erfahrung ab.

  1. 1An Meisterbetriebe weitergebenDu vergibst Estrich, Fliesen oder Putz an eingetragene Betriebe. Das ist der übliche Weg.
  2. 2Einen Meister anstellenEin Meister als Betriebsleiter reicht für den Eintrag. Das geht auch bei UG und GmbH.
  3. 3Altgesellenregelung nutzenMit Gesellenprüfung und sechs Jahren Erfahrung, davon vier in leitender Stellung. Den Antrag prüft die höhere Verwaltungsbehörde.
  4. 4Ausnahmebewilligung beantragenDu weist Kenntnisse auf Meisterniveau nach. Dazu muss ein Ausnahmefall vorliegen.

Was passiert, wenn du es ohne Eintrag machst?

Wer ein Handwerk aus Anlage A ohne Eintrag betreibt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 10.000 Euro betragen. In größerem Umfang gilt es als Schwarzarbeit.

Auch die Ausnahme für verwandte Arbeiten hilft hier nicht. Diese Ausnahme gilt nur für Betriebe, die selbst in der Handwerksrolle stehen. Ein reiner Trocknungsbetrieb kann sich darauf nicht berufen.

So arbeitest du mit Meisterbetrieben zusammen

Such dir feste Partner für Estrich, Fliesen, Maler und Installation. Lass dir die Handwerkskarte zeigen. Halte Termine, Preise und Leistungen schriftlich fest.

Plane die Übergabe nach der Trocknung sauber. Der Partner braucht dein letztes Messprotokoll und die freigegebenen Räume. Wie das gut klappt, steht in Nachunternehmer finden und führen.

Wie du die Arbeit der Partner im Angebot aufteilst, steht in Angebot nach Gewerken.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf ich als Trocknungsbetrieb Estrich rausreißen?

Rückbau ohne Eingriff in die Statik gilt meist nicht als Meisterarbeit. Das Neulegen des Estrichs schon. Frag im Zweifel die Handwerkskammer.

Brauche ich für Schimmelsanierung einen Meister?

Nein, einen Meister brauchst du dafür nicht. Du brauchst aber Fachkunde für den Arbeitsschutz. Mehr dazu steht im Artikel über Schulungen.

Wo melde ich einen zulassungsfreien Betrieb an?

Beim Gewerbeamt und bei der Handwerkskammer. Die Anzeige bei der Kammer geht ohne Nachweis einer Qualifikation.

Darf ich meisterpflichtige Arbeit anbieten, wenn ein Partner sie macht?

Wer nur weitergibt, braucht dafür grundsätzlich keinen eigenen Eintrag. Die Rechtslage ist aber nicht in jedem Fall klar. Lass deine Verträge prüfen.

So klärst du die Meisterfrage

  • Alle Arbeiten deines Betriebs auflisten.
  • Jede Arbeit Anlage A oder B zuordnen.
  • Unklare Arbeiten schriftlich bei der Handwerkskammer anfragen.
  • Feste Meisterbetriebe für Estrich, Fliesen, Putz und Installation suchen.
  • Die Handwerkskarte jedes Partners ablegen.

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