Brauchst du als Sanierer einen Meister? Das darfst du ohne
Meisterpflicht in der Schadensanierung: Bautrocknung, Reinigung und Holzschutz gehen ohne Meister. Estrich, Fliesen und Putz nicht. Mit Übersicht.
Von Michael AlbrandtAktualisiert am 4 Minuten Lesezeit

Inhalt
Warum ist die Meisterfrage so wichtig?
In Deutschland regelt die Handwerksordnung, welche Arbeiten einen Meister brauchen. Die Liste der meisterpflichtigen Handwerke heißt Anlage A. Zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe stehen in Anlage B.
„Sanierung“ steht in keiner der beiden Listen. Es zählt jede einzelne Tätigkeit. Ein Wasserschaden kann also zulassungsfreie und meisterpflichtige Arbeit zugleich sein.
Was darfst du ohne Meister?
Diese Arbeiten sind zulassungsfrei oder handwerksähnlich. Du zeigst sie bei der Handwerkskammer nur an.
| Tätigkeit | Einordnung |
|---|---|
| Bautrocknung | Anlage B, Abschnitt 2: Bautentrocknungsgewerbe |
| Reinigung und Brandschadenreinigung | Anlage B, Abschnitt 1: Gebäudereiniger |
| Holz- und Bautenschutz | Anlage B, Abschnitt 1: Holz- und Bautenschützer |
| Bodenbeläge wie Laminat, Vinyl oder Teppich | Anlage B, Abschnitt 2: Bodenleger |
| Trockenbau | Kein wesentlicher Teil eines Handwerks aus Anlage A |
Die Anzeige bei der Kammer erklärt Sanierungsbetrieb anmelden.
Was geht nur mit Meisterbetrieb?
Diese Arbeiten gehören zu Handwerken aus Anlage A. Dafür braucht der Betrieb einen Eintrag in die Handwerksrolle.
| Tätigkeit | Handwerk nach Anlage A |
|---|---|
| Estrich neu legen | Nr. 44 Estrichleger, seit Februar 2020 wieder meisterpflichtig |
| Fliesen legen | Nr. 42 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger |
| Putz und Stuck | Nr. 9 Stuckateure |
| Malerarbeiten über Einfaches hinaus | Nr. 10 Maler und Lackierer |
| Leitungen für Wasser und Heizung | Nr. 24 Installateur und Heizungsbauer |
| Elektroarbeiten | Nr. 25 Elektrotechniker |
| Parkett kleben oder schleifen | Nr. 46 Parkettleger |
Wie kommst du trotzdem an meisterpflichtige Arbeit?
Es gibt vier Wege. Welcher passt, hängt von deiner Erfahrung ab.
- 1An Meisterbetriebe weitergebenDu vergibst Estrich, Fliesen oder Putz an eingetragene Betriebe. Das ist der übliche Weg.
- 2Einen Meister anstellenEin Meister als Betriebsleiter reicht für den Eintrag. Das geht auch bei UG und GmbH.
- 3Altgesellenregelung nutzenMit Gesellenprüfung und sechs Jahren Erfahrung, davon vier in leitender Stellung. Den Antrag prüft die höhere Verwaltungsbehörde.
- 4Ausnahmebewilligung beantragenDu weist Kenntnisse auf Meisterniveau nach. Dazu muss ein Ausnahmefall vorliegen.
Was passiert, wenn du es ohne Eintrag machst?
Wer ein Handwerk aus Anlage A ohne Eintrag betreibt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 10.000 Euro betragen. In größerem Umfang gilt es als Schwarzarbeit.
Auch die Ausnahme für verwandte Arbeiten hilft hier nicht. Diese Ausnahme gilt nur für Betriebe, die selbst in der Handwerksrolle stehen. Ein reiner Trocknungsbetrieb kann sich darauf nicht berufen.
So arbeitest du mit Meisterbetrieben zusammen
Such dir feste Partner für Estrich, Fliesen, Maler und Installation. Lass dir die Handwerkskarte zeigen. Halte Termine, Preise und Leistungen schriftlich fest.
Plane die Übergabe nach der Trocknung sauber. Der Partner braucht dein letztes Messprotokoll und die freigegebenen Räume. Wie das gut klappt, steht in Nachunternehmer finden und führen.
Wie du die Arbeit der Partner im Angebot aufteilst, steht in Angebot nach Gewerken.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Darf ich als Trocknungsbetrieb Estrich rausreißen?
Rückbau ohne Eingriff in die Statik gilt meist nicht als Meisterarbeit. Das Neulegen des Estrichs schon. Frag im Zweifel die Handwerkskammer.
Brauche ich für Schimmelsanierung einen Meister?
Nein, einen Meister brauchst du dafür nicht. Du brauchst aber Fachkunde für den Arbeitsschutz. Mehr dazu steht im Artikel über Schulungen.
Wo melde ich einen zulassungsfreien Betrieb an?
Beim Gewerbeamt und bei der Handwerkskammer. Die Anzeige bei der Kammer geht ohne Nachweis einer Qualifikation.
Darf ich meisterpflichtige Arbeit anbieten, wenn ein Partner sie macht?
Wer nur weitergibt, braucht dafür grundsätzlich keinen eigenen Eintrag. Die Rechtslage ist aber nicht in jedem Fall klar. Lass deine Verträge prüfen.
So klärst du die Meisterfrage
- Alle Arbeiten deines Betriebs auflisten.
- Jede Arbeit Anlage A oder B zuordnen.
- Unklare Arbeiten schriftlich bei der Handwerkskammer anfragen.
- Feste Meisterbetriebe für Estrich, Fliesen, Putz und Installation suchen.
- Die Handwerkskarte jedes Partners ablegen.
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