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Sanierungsbetrieb gründen: Der Fahrplan in zehn Schritten

Sanierungsbetrieb gründen, auch ohne Meister: Anmeldung, BG BAU, Versicherung, Ausrüstung, Geld und erste Aufträge. Schritt für Schritt.

Von Michael AlbrandtAktualisiert am 5 Minuten Lesezeit

Fahrplan für die Gründung eines Sanierungsbetriebs in zehn Schritten. Von der Meisterfrage über die Anmeldungen bis zu den ersten Aufträgen.
Der Weg zum eigenen Sanierungsbetrieb. Jeder Schritt ist unten erklärt.Grafik in voller Größe
Inhalt

Was macht ein Sanierungsbetrieb?

Ein Sanierungsbetrieb bringt Häuser nach einem Schaden wieder in Ordnung. Meist geht es um Wasser, Feuer oder Schimmel.

Die Arbeit beginnt oft mit einem Notruf. Dann kommen Schadenaufnahme, Leckortung und Trocknung. Danach folgen Rückbau und Wiederherstellung, oft mit anderen Gewerken.

Deine Auftraggeber sind Eigentümer, Mieter, Hausverwaltungen und Versicherer. Wer wer ist, steht in Wer ist wer im Schadenfall?.

Brauchst du einen Meister?

Das hängt von der Arbeit ab. Sanierung ist kein eigenes Handwerk. Entscheidend ist jede einzelne Tätigkeit.

Quelle: Handwerksordnung, Anlagen A und B. Im Zweifel entscheidet die Handwerkskammer.
TätigkeitMeister nötig?
Bautrocknung nach WasserschadenNein
Reinigung und BrandschadenreinigungNein
Holz- und BautenschutzNein
TrockenbauNein
Bodenbeläge wie Laminat oder VinylNein
Estrich neu legenJa
Fliesen legenJa
PutzJa
Leitungen für Wasser und Heizung reparierenJa

Mit einem reinen Trocknungsbetrieb startest du also ohne Meisterbrief. Arbeiten mit Meisterpflicht gibst du an Meisterbetriebe weiter. Mehr dazu steht in Brauchst du als Sanierer einen Meister?.

Die zehn Schritte zum eigenen Betrieb

So gehst du vor. Die Reihenfolge hat sich bewährt.

  1. 1Tätigkeiten festlegenSchreib auf, was du selbst machst und was du weitergibst.
  2. 2Meisterfrage klärenFrag bei deiner Handwerkskammer nach, welche Arbeiten zulassungsfrei sind.
  3. 3Rechtsform wählenEinzelunternehmen, UG oder GmbH. Sprich darüber mit deinem Steuerberater.
  4. 4Gewerbe anmeldenBeim Gewerbeamt deiner Gemeinde, spätestens mit dem Start.
  5. 5HandwerkskammerZulassungsfreie Arbeiten zeigst du dort an. Einen Meisterbrief brauchst du dafür nicht.
  6. 6FinanzamtDen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du über ELSTER.
  7. 7BG BAUMelde deinen Betrieb innerhalb einer Woche nach der Gründung an.
  8. 8Versicherung abschließenEine Betriebshaftpflicht mit Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden ist Pflicht für dich.
  9. 9Ausrüstung kaufenTrockner, Messgeräte und ein Fahrzeug. Mehr zu den Kosten steht weiter unten.
  10. 10Erste Auftraggeber findenHausverwaltungen, Installateure, Leckorter und Versicherer. Stell dich persönlich vor.

Welche Rechtsform passt?

Die meisten Gründer starten als Einzelunternehmen. Das geht schnell und kostet wenig. Dafür haftest du mit deinem ganzen Vermögen.

Eine UG gründest du schon mit wenig Stammkapital. Einen Teil des Gewinns musst du aber zurücklegen. Eine GmbH braucht 25.000 Euro Stammkapital.

In der Sanierung arbeitest du mit fremdem Eigentum. Ein Schaden kann teuer werden. Lass dich zur Rechtsform deshalb gut beraten.

Alle Rechtsformen im Vergleich: Einzelunternehmen, UG oder GmbH.

Was kostet der Start?

Der größte Posten sind die Geräte. Diese Richtpreise haben wir im September 2026 bei Händlern gesehen. Die Preise schwanken je nach Händler.

Listenpreise von Herstellern und Händlern, Stand September 2026.
GerätRichtpreis
Kondenstrockneretwa 1.370 bis 1.730 Euro
Adsorptionstrockneretwa 2.490 Euro netto
Dämmschichttrockneretwa 3.150 bis 3.300 Euro netto
Luftreiniger mit H-Filteretwa 1.690 Euro
Leckortung mit Akustik und Tracergasetwa 2.950 Euro
Wärmebildkameraetwa 1.200 Euro netto
Feuchtemessgerätetwa 190 bis 340 Euro

Ein kleiner Gerätepark kostet grob 30.000 bis 35.000 Euro netto. Das sind etwa zehn Kondenstrockner, zwei Adsorptionstrockner, zwei Dämmschichtsets und Messtechnik. Dazu kommt das Fahrzeug. Details stehen in Startausrüstung für Sanierungsbetriebe.

Für den Start gibt es Förderung. Den Gründungszuschuss zahlt die Arbeitsagentur, das StartGeld kommt von der KfW. Mehr dazu steht in Gründung finanzieren.

Welche Schulungen brauchst du?

Für die Trocknung selbst brauchst du keinen Schein. Bei Schimmel und Asbest sieht das anders aus.

  • Schimmel: Die Gefährdung beurteilt eine fachkundige Person. Ein Lehrgang ist sinnvoll.
  • Asbest: Bei Häusern mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 ist mit Asbest zu rechnen. Deine Leute brauchen dafür Grundkenntnisse.
  • Ozon gegen Keime: Das gilt als Begasung. Dafür brauchst du eine Erlaubnis.

Alles dazu steht in Schimmel, Asbest, Ozon: Diese Schulungen brauchst du.

Wie kommst du an die ersten Aufträge?

Aufträge kommen über Menschen. Stell dich bei Hausverwaltungen, Installateuren und Leckortern persönlich vor. Viele Versicherer arbeiten mit festen Partnerbetrieben.

Dafür brauchst du saubere Unterlagen vom ersten Tag an. Versicherer erwarten Messprotokolle, Fotos und Zählerstände. Wie du an Aufträge kommst, steht in An Aufträge kommen.

Welche Fehler kosten Gründer Geld?

Die meisten Fehler passieren bei Verträgen und Unterlagen. Nicht auf der Baustelle.

  • Die Abtretungserklärung ist zu ungenau formuliert.
  • Der Kunde unterschreibt zu Hause, und das Widerrufsrecht fehlt.
  • Die Zählerstände der Trockner fehlen. Dann bleiben die Stromkosten offen.
  • Keiner prüft bei alten Häusern auf Asbest.
  • Der Betrieb macht Estrich oder Fliesen ohne Meister.

Wie du diese Fehler vermeidest, steht in Sieben Fehler, die Gründer Geld kosten.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Kann ich einen Sanierungsbetrieb ohne Meister gründen?

Ja, wenn du zulassungsfreie Arbeiten machst. Dazu gehören Bautrocknung, Reinigung und Holzschutz. Estrich, Fliesen, Putz und Leitungen brauchen einen Meisterbetrieb.

Wie viel Geld brauche ich für den Start?

Ein kleiner Gerätepark kostet grob 30.000 bis 35.000 Euro netto. Dazu kommen Fahrzeug, Versicherung und die ersten Monate bis zur ersten Zahlung.

Muss ich mich bei der BG BAU anmelden?

Ja, innerhalb einer Woche nach der Gründung. Du selbst bist dort nicht automatisch versichert. Die BG BAU empfiehlt eine freiwillige Versicherung.

Welche Versicherung brauche ich?

Eine Betriebshaftpflicht, die Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden abdeckt. Genau diese Schäden passieren beim Stemmen, Bohren und Trocknen.

Wo bekomme ich Hilfe bei der Gründung?

Bei deiner Handwerkskammer, der IHK und deinem Steuerberater. Viele Kammern bieten eine Gründungsberatung an.

Deine Liste für die Gründung

  • Tätigkeiten aufschreiben und die Meisterfrage mit der Handwerkskammer klären.
  • Rechtsform mit dem Steuerberater festlegen.
  • Gewerbe, Handwerkskammer, Finanzamt und BG BAU erledigen.
  • Betriebshaftpflicht mit Bearbeitungsschäden abschließen.
  • Geräte und Fahrzeug kaufen oder mieten.
  • Vorlagen für Messprotokoll, Schadenaufnahme und Abnahme bereitlegen.

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