Gründung finanzieren: Gründungszuschuss und KfW-StartGeld für Sanierer
So finanzierst du deinen Sanierungsbetrieb: Gründungszuschuss der Arbeitsagentur, KfW-StartGeld und was Banken sehen wollen.
Von Michael AlbrandtAktualisiert am 3 Minuten Lesezeit

Inhalt
Wie viel Geld brauchst du?
Rechne mit drei Posten: Geräte, Fahrzeug und die Zeit bis zur ersten Zahlung. Ein kleiner Gerätepark kostet grob 30.000 bis 35.000 Euro netto.
Der dritte Posten wird oft vergessen. Trockner stehen wochenlang beim Kunden. Bezahlt wird erst nach der Arbeit und oft nach Prüfung durch die Versicherung. Plane deshalb genug Geld für die ersten Monate ein.
Welche Geräte du brauchst, steht in Startausrüstung für Sanierungsbetriebe.
Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur
Den Gründungszuschuss bekommt, wer aus dem Arbeitslosengeld heraus gründet. Er ist eine Kann-Leistung. Die Arbeitsagentur entscheidet also im Einzelfall.
- Du hast noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Eine fachkundige Stelle bestätigt, dass dein Betrieb tragfähig ist. Das ist oft die Handwerkskammer.
- Du zeigst, dass du die nötigen Kenntnisse hast.
Sechs Monate lang bekommst du dein Arbeitslosengeld plus 300 Euro im Monat. Danach sind neun weitere Monate mit je 300 Euro möglich. Dafür zeigst du, dass dein Betrieb läuft.
Das StartGeld der KfW
Bei der KfW heißt das StartGeld Programm 067. Es gibt bis zu 200.000 Euro. Davon dürfen bis zu 80.000 Euro in Betriebsmittel fließen.
Die KfW übernimmt 80 Prozent des Risikos. Das macht es deiner Bank leichter, Ja zu sagen. Den Antrag stellst du über deine Hausbank. Das geht bis fünf Jahre nach der Gründung.
Den ganzen Fahrplan zeigt Sanierungsbetrieb gründen.
Die Meistergründungsprämie
Einige Bundesländer zahlen Meistern eine Prämie, wenn sie einen Betrieb gründen. Die Regeln sind je Land verschieden. Ohne Meisterbrief gibt es sie nicht.
Frag bei deiner Handwerkskammer, ob dein Land eine Prämie zahlt.
Was Bank und Arbeitsagentur sehen wollen
Beide wollen verstehen, wie dein Betrieb Geld verdient. Das gehört in deinen Businessplan.
- Was du machst und was du an Meisterbetriebe weitergibst.
- Wer deine Auftraggeber sind, mit ersten Zusagen oder Gesprächen.
- Welche Geräte du brauchst und was sie kosten.
- Wie viele Schäden du im Monat schaffst.
- Wann das Geld für einen Auftrag auf dem Konto ist.
Einen Businessplan musst du nicht allein schreiben. Die Handwerkskammer und viele Gründerzentren helfen dabei.
Zu den festen Kosten gehört auch die Betriebshaftpflicht.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Nein, er ist ein Zuschuss. Er ist aber eine Kann-Leistung, auf die du keinen Anspruch hast.
Kann ich Gründungszuschuss und KfW-Kredit kombinieren?
Der Zuschuss sichert deinen Lebensunterhalt, der Kredit finanziert Geräte. Frag deine Bank und die Arbeitsagentur, was in deinem Fall geht.
Was ist, wenn ich kein Arbeitslosengeld bekomme?
Dann fällt der Gründungszuschuss weg. Das StartGeld der KfW bekommst du trotzdem über deine Hausbank.
Deine Liste für die Finanzierung
- Kosten für Geräte, Fahrzeug und die ersten Monate aufschreiben.
- Businessplan mit Handwerkskammer oder Gründerzentrum erstellen.
- Gründungszuschuss vor dem Start bei der Arbeitsagentur ansprechen.
- Mit der Hausbank über das StartGeld der KfW reden.
- Abschlagsrechnungen fest einplanen.
SanierTakt – die App für Schadensanierung.
Geld früher auf dem Konto
Abschlag, Schlussrechnung und Mahnung machst du in derselben App. Die Rechnung geht raus, solange die Baustelle noch frisch ist.



