Sanierungsbetrieb anmelden: Gewerbeamt, Kammer, Finanzamt, BG BAU
Welche Anmeldungen brauchst du als Sanierer? Gewerbeamt, Handwerkskammer, Finanzamt und BG BAU mit Fristen. Einfach erklärt.
Von Michael AlbrandtAktualisiert am 3 Minuten Lesezeit

Inhalt
Gewerbeamt
Wer einen Betrieb startet, zeigt das dem Gewerbeamt an. Und zwar spätestens mit dem Start. Zuständig ist die Gemeinde, in der dein Betrieb sitzt.
Beschreib deine Tätigkeit genau. „Bautrocknung, Leckortung, Schadensanierung ohne meisterpflichtige Arbeiten“ ist besser als „Sanierung“. Das Gewerbeamt gibt deine Anmeldung an andere Stellen weiter.
Vorher klärst du die Rechtsform: Einzelunternehmen, UG oder GmbH.
Handwerkskammer
Zulassungsfreie und handwerksähnliche Arbeiten zeigst du der Handwerkskammer an. Das gilt etwa für die Bautrocknung. Einen Meisterbrief brauchst du dafür nicht.
Machst du meisterpflichtige Arbeit, brauchst du den Eintrag in die Handwerksrolle. Welche Arbeiten das sind, steht in Brauchst du als Sanierer einen Meister?.
Finanzamt
Das Finanzamt bekommt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du schickst ihn über ELSTER, in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Start.
Darin schätzt du deinen Umsatz und Gewinn. Danach richten sich die Vorauszahlungen. Nimm dir dafür einen Steuerberater, gerade im ersten Jahr.
BG BAU
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für Bau und baunahe Betriebe. Die Meldung muss innerhalb einer Woche nach der Gründung erfolgen. Das geht bei der BG BAU oder über das Gewerbeamt.
Beiträge zahlst du erst, wenn du jemanden beschäftigst. Du selbst bist als Unternehmer aber nicht automatisch versichert. Die BG BAU empfiehlt dir deshalb eine freiwillige Versicherung.
Für Schäden, die du beim Kunden anrichtest, brauchst du eine Betriebshaftpflicht.
Betriebsnummer für deine Leute
Bevor du den ersten Mitarbeiter anmeldest, brauchst du eine Betriebsnummer. Die bekommst du beim Betriebsnummern-Service der Arbeitsagentur. Erst dann kannst du deine Leute bei der Sozialversicherung melden.
In welcher Reihenfolge?
So klappt es ohne doppelte Wege.
- 1Handwerkskammer fragenKläre vorher, welche Arbeiten zulassungsfrei sind.
- 2Gewerbe anmeldenMit genauer Beschreibung deiner Tätigkeit.
- 3HandwerkskammerAnzeige oder Eintrag, je nach Tätigkeit.
- 4FinanzamtFragebogen über ELSTER schicken.
- 5BG BAUInnerhalb einer Woche nach der Gründung.
- 6BetriebsnummerSobald du jemanden einstellst.
Wie du die Gründung bezahlst, steht in Gründung finanzieren.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Das legt jede Gemeinde selbst fest. Frag bei deinem Gewerbeamt nach.
Muss ich als Einzelunternehmer zur BG BAU?
Ja, dein Betrieb wird gemeldet. Du selbst bist dort aber nicht automatisch versichert. Eine freiwillige Versicherung ist möglich.
Kann ich die Anmeldung online machen?
Den Fragebogen fürs Finanzamt schickst du über ELSTER. Viele Gemeinden bieten die Gewerbeanmeldung auch online an.
Deine Liste für die Anmeldung
- Tätigkeiten mit der Handwerkskammer abstimmen.
- Gewerbe mit genauer Beschreibung anmelden.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER schicken.
- Den Betrieb innerhalb einer Woche bei der BG BAU melden.
- Freiwillige Unfallversicherung für dich prüfen.
- Vor dem ersten Mitarbeiter die Betriebsnummer holen.
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Dein erster Mitarbeiter? Alles in der App.
Zeiten, Urlaub und Krankmeldungen hast du in derselben App. Vom ersten Tag an.



