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Einzelunternehmen, UG oder GmbH: Die Rechtsform für deinen Betrieb

Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH für den Sanierungsbetrieb? Haftung, Stammkapital, Aufwand und Steuern im Vergleich. Einfach erklärt.

Von Michael AlbrandtAktualisiert am 5 Minuten Lesezeit

Tabelle mit vier Rechtsformen: Einzelunternehmen, GbR, UG und GmbH. Verglichen werden Gründung, Kapital, Haftung und Buchführung.
Die vier häufigsten Rechtsformen im Vergleich. Keine Rechts- und Steuerberatung.Grafik in voller Größe
Inhalt

Warum ist die Rechtsform in der Sanierung wichtig?

Du arbeitest in fremden Häusern, mit fremdem Eigentum und teuren Geräten. Ein Fehler kann viel Geld kosten. Die Rechtsform entscheidet mit, wer dafür am Ende geradesteht.

Auch Aufwand und Steuern hängen davon ab. Ein Einzelunternehmen meldest du beim Gewerbeamt an. Eine GmbH braucht Notar, Handelsregister und jedes Jahr eine Bilanz. Wie die Anmeldung läuft, steht in Sanierungsbetrieb anmelden.

Die Rechtsformen im Überblick

Für Gründer in der Sanierung kommen vor allem diese vier Formen in Frage.

Nach BGB § 721 und GmbHG §§ 2, 5, 5a, 7, 13. Keine Rechtsberatung.
RechtsformGründungKapitalWer haftet
EinzelunternehmenGewerbe anmeldenKein MindestkapitalDu persönlich mit deinem ganzen Vermögen
GbRGesellschaftsvertrag, Gewerbe anmeldenKein MindestkapitalAlle Gesellschafter persönlich und gemeinsam
UG (haftungsbeschränkt)Notar, HandelsregisterUnter 25.000 Euro, voll einzahlenNur das Vermögen der Firma
GmbHNotar, Handelsregister25.000 Euro, mindestens die Hälfte vor der AnmeldungNur das Vermögen der Firma

Das Einzelunternehmen

Die meisten Gründer starten so. Du meldest dein Gewerbe an und legst los. Einen Notar brauchst du nicht.

Der Haken ist die Haftung. Für Schulden des Betriebs haftest du mit deinem privaten Vermögen. Also auch mit Haus, Auto und Ersparnissen.

Bei den Büchern ist es einfacher. Bis 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn reicht meist die einfache Einnahmenüberschussrechnung. Bei der Gewerbesteuer hast du einen Freibetrag von 24.500 Euro. Den bekommen UG und GmbH nicht.

Die GbR

Gründet ihr zu zweit ohne andere Rechtsform, seid ihr meist eine GbR.

Wichtig: Alle Gesellschafter haften persönlich für die Schulden der Gesellschaft. Und zwar gemeinsam, jeder für das Ganze. Eine andere Absprache untereinander gilt gegenüber Kunden und Lieferanten nicht. So steht es in § 721 BGB.

Schreibt deshalb einen Vertrag. Darin steht, wer was einbringt, wer was entscheidet und was bei einer Trennung passiert.

Die UG (haftungsbeschränkt)

Die UG ist eine kleine GmbH. Du kannst sie mit weniger als 25.000 Euro gründen. Den Betrag zahlst du aber vor der Anmeldung voll ein. Sachen wie Geräte oder ein Fahrzeug zählen dabei nicht.

Ein Viertel des Jahresüberschusses legst du jedes Jahr zurück. So wächst das Kapital mit der Zeit. Im Namen steht immer der Zusatz UG (haftungsbeschränkt).

Die GmbH

Die GmbH braucht mindestens 25.000 Euro Stammkapital. Vor der Anmeldung muss auf jeden Anteil ein Viertel eingezahlt sein. Insgesamt mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro.

Den Vertrag schließt ihr beim Notar. Mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer geht es mit einem einfachen Musterprotokoll. Den Gläubigern haftet dann nur das Vermögen der GmbH.

Die Firma zahlt Körperschaftsteuer, bis 2027 sind es 15 Prozent. Dazu kommt die Gewerbesteuer. Was am Ende für dich günstiger ist, rechnet dein Steuerberater aus.

Was schützt die Haftungsgrenze nicht?

Eine GmbH oder UG ist kein Freifahrtschein. Diese Punkte bleiben an dir hängen.

  • Pflichten als Geschäftsführer: Ist die Firma zahlungsunfähig, stellst du den Insolvenzantrag. Spätestens nach drei Wochen, bei Überschuldung nach sechs.
  • Schäden beim Kunden: Dafür brauchst du eine gute Betriebshaftpflicht, egal in welcher Rechtsform.
  • Meisterpflichtige Arbeit: Für Arbeiten aus Anlage A braucht die Firma einen Betriebsleiter mit Meister.

Worauf du bei der Versicherung achtest, steht in Betriebshaftpflicht für Sanierer. Welche Arbeiten meisterpflichtig sind, steht in Brauchst du als Sanierer einen Meister?.

Wie entscheidest du dich?

Diese Fragen helfen dir. Mit den Antworten gehst du zum Steuerberater.

  1. 1Allein oder zu zweit?Zu zweit brauchst du auf jeden Fall einen Vertrag. Sonst seid ihr schnell eine GbR ohne klare Regeln.
  2. 2Wie groß ist dein Risiko?Große Schäden, teure Geräte, viele Leute? Dann lohnt der Blick auf UG oder GmbH.
  3. 3Wie viel Kapital hast du?Für die GmbH brauchst du mindestens 12.500 Euro vor der Anmeldung.
  4. 4Wie viel Büro willst du?Bilanz, Notar und Handelsregister kosten Zeit und Geld.
  5. 5Was sagen Bank und Förderer?Frag vorher, welche Unterlagen sie zu deiner Rechtsform brauchen.

Wie du den Start finanzierst, steht in Gründung finanzieren. Den ganzen Fahrplan zeigt Sanierungsbetrieb gründen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Sanierungsbetrieb eine GmbH?

Nein. Du kannst auch als Einzelunternehmen starten. Dann haftest du aber mit deinem ganzen Vermögen.

Wie viel Geld brauche ich für eine UG?

Das Gesetz nennt weniger als 25.000 Euro, ohne feste Untergrenze. Den Betrag zahlst du vor der Anmeldung voll ein. Plane genug Reserve für den Start.

Kann ich später von Einzelunternehmen zur GmbH wechseln?

Ja, das geht. Wie es steuerlich am besten läuft, klärst du mit deinem Steuerberater.

Brauche ich als GmbH einen Meister?

Nur für Arbeiten aus Anlage A, etwa Estrich oder Fliesen. Dann braucht die Firma einen Betriebsleiter mit Meister. Trocknung ist nicht meisterpflichtig.

So findest du die passende Rechtsform

  • Klären, ob du allein oder mit Partner gründest.
  • Dein Risiko und dein Kapital ehrlich einschätzen.
  • Beim Steuerberater Steuern und Aufwand durchrechnen lassen.
  • Zu zweit einen schriftlichen Vertrag machen.
  • Eine Betriebshaftpflicht abschließen, egal in welcher Form.

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