Zum Inhalt springen
SanierTakt
Aufträge und Netzwerk

Nachunternehmer in der Sanierung: finden, prüfen und gut führen

Maler, Fliesenleger, Estrichleger: So findest und prüfst du Nachunternehmer. Mit Freistellungsbescheinigung, Reverse Charge und Haftung.

Von Michael AlbrandtAktualisiert am 5 Minuten Lesezeit

Checkliste mit den Nachweisen, die ein Nachunternehmer vor dem Auftrag vorlegen sollte. Freistellungsbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, SOKA-BAU, Handwerkskarte, Gewerbeanmeldung und Versicherung.
Diese Nachweise lässt du dir vor dem ersten Auftrag zeigen. Und danach regelmäßig neu.Grafik in voller Größe
Inhalt

Warum brauchst du Nachunternehmer?

Nach der Trocknung kommt der Wiederaufbau. Estrich, Fliesen, Putz, Maler und Installation gehören zu den Handwerken mit Meisterpflicht. Viele Sanierungsbetriebe geben diese Arbeiten an feste Partner weiter.

So bekommt der Kunde alles aus einer Hand. Und du bleibst sein Ansprechpartner vom Schaden bis zur Abnahme. Welche Arbeiten meisterpflichtig sind, steht in Brauchst du als Sanierer einen Meister?.

Woran erkennst du gute Partner?

Such dir Partner, bevor der nächste große Schaden kommt. Diese Punkte zählen.

  • Eintrag in die Handwerksrolle für ihr Gewerk, belegt mit der Handwerkskarte.
  • Erfahrung mit Schäden, nicht nur mit Neubau.
  • Termintreue und ein fester Ansprechpartner.
  • Saubere Unterlagen und Rechnungen ohne Rückfragen.
  • Alle Nachweise aus der Liste unten, ohne Nachfragen.

Die Bauabzugsteuer und die Freistellungsbescheinigung

Wer als Unternehmer eine Bauleistung bezahlt, muss 15 Prozent einbehalten und ans Finanzamt abführen. Das gilt nicht, wenn der Partner eine gültige Freistellungsbescheinigung hat. Die Bescheinigung gilt höchstens drei Jahre. Ob sie echt ist, prüfst du online beim Bundeszentralamt für Steuern.

Bis 5.000 Euro im Jahr pro Partner musst du nichts abziehen. Alle Aufträge an denselben Partner rechnest du dafür zusammen. Wer ohne Bescheinigung zahlt und nicht abzieht, haftet selbst für die Steuer.

Reverse Charge bei Bauleistungen

Erbringst du selbst regelmäßig Bauleistungen, dreht sich die Umsatzsteuer um. Dann schuldest du die Steuer für Bauleistungen deiner Partner selbst. Der Partner schreibt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Darauf steht der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

Regelmäßig heißt: mindestens zehn Prozent deines Umsatzes sind Bauleistungen. Den Nachweis gibt dir das Finanzamt mit der Bescheinigung USt 1 TG. Bauaustrocknung, Abbruch sowie Maler- und Tapezierarbeiten zählen laut Finanzverwaltung als Bauleistung. Reine Reinigung und reine Gerätevermietung zählen nicht.

Wofür du als Auftraggeber haftest

Als Auftraggeber haftest du für den Mindestlohn der Leute deiner Partner. Das gilt auch für deren Partner. Dazu kommen die Beiträge an die SOKA-BAU. Diese Haftung gilt ohne Wertgrenze.

Bei den Beiträgen zur BG BAU und zur Sozialversicherung gibt es Entlastung. Dafür brauchst du lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Bei der Sozialversicherung beginnt die Haftung erst ab 275.000 Euro Bauleistungen an einem Bauwerk.

Quellen: Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, SGB IV und VII, Einkommensteuergesetz.
Wofür du haftestWas dich entlastet
Mindestlohn der Leute deines PartnersKeine Bescheinigung. Nur gute Partnerwahl hilft.
Beiträge an die SOKA-BAUKeine Bescheinigung. Die Bescheinigung der SOKA-BAU zeigt aber den Stand.
Beiträge zur BG BAUQualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU
Sozialversicherung ab 275.000 EuroPräqualifikation oder Bescheinigungen der Krankenkassen
BauabzugsteuerGültige Freistellungsbescheinigung

Was bei der SOKA-BAU droht, steht in SOKA-BAU für Sanierungsbetriebe.

Die Nachweise vor dem ersten Auftrag

Lass dir diese Unterlagen geben und leg sie beim Partner ab. Prüf sie regelmäßig neu.

  1. 1FreistellungsbescheinigungGegen die Bauabzugsteuer. Online beim Bundeszentralamt für Steuern prüfen.
  2. 2Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAUDie qualifizierte Fassung, lückenlos vom Auftrag bis zum Ende. Die Echtheit prüfst du per QR-Code.
  3. 3Bescheinigung der SOKA-BAUOder die Negativbescheinigung, wenn der Partner nicht unter den Bautarif fällt.
  4. 4HandwerkskarteFür jede meisterpflichtige Arbeit, die der Partner für dich macht.
  5. 5Gewerbeanmeldung und VersicherungDazu eine Betriebshaftpflicht. Die ist keine Pflicht, gehört aber in deinen Vertrag.

Lass dir auch die Betriebshaftpflicht zeigen. Mehr dazu in Betriebshaftpflicht für Sanierer.

Solo-Partner und Scheinselbstständigkeit

Vorsicht bei Partnern, die allein arbeiten und nur für dich tätig sind. Arbeitet so ein Partner nach deinen Weisungen und fest in deinem Ablauf? Dann ist er vielleicht nicht selbstständig. Dann drohen Nachzahlungen für bis zu vier Jahre.

Die Rentenversicherung prüft das auf Antrag in einem Statusverfahren. Das geht auch vor dem Start der Zusammenarbeit.

So führst du deine Partner gut

Gute Partner bleiben, wenn die Zusammenarbeit klar ist.

  • Schriftlicher Auftrag mit Leistung, Preis, Termin und Ansprechpartner.
  • Übergabe mit dem letzten Messprotokoll und den freigegebenen Räumen.
  • Fotos vorher und nachher, von deinem Partner und von dir.
  • Abnahme der Partnerleistung am selben Tag wie die Abnahme beim Kunden.
  • Pünktlich bezahlen. Das spricht sich schneller herum als jede Werbung.

Wie du Gewerke im Angebot trennst, steht in Angebot nach Gewerken.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich bei jedem Nachunternehmer 15 Prozent einbehalten?

Nur wenn er keine gültige Freistellungsbescheinigung hat. Und nur, wenn du ihm im Jahr über 5.000 Euro zahlst.

Warum schreibt mein Maler eine Rechnung ohne Umsatzsteuer?

Weil du selbst regelmäßig Bauleistungen erbringst. Dann schuldest du die Steuer. Das nennt man Reverse Charge.

Brauche ich einen Vertrag mit jedem Partner?

Ja, schriftlich. Leistung, Preis, Termin, Nachweise und Haftpflicht gehören hinein. Lass die Vorlage einmal prüfen.

Was ist, wenn mein Partner selbst Unterauftragnehmer einsetzt?

Du haftest auch für deren Mindestlohn. Regle im Vertrag, dass er Weitergaben vorher mit dir abstimmt.

Deine Liste für Nachunternehmer

  • Für jedes Gewerk zwei feste Partner suchen.
  • Handwerkskarte, Freistellungsbescheinigung und BG-Bescheinigung ablegen.
  • Bescheinigung der SOKA-BAU anfordern.
  • Eigene Freistellungsbescheinigung und USt 1 TG beim Finanzamt beantragen.
  • Vertragsvorlage mit Leistung, Preis, Terminen und Nachweisen erstellen.
  • Abnahme beim Partner an die Abnahme beim Kunden koppeln.

SanierTakt – die App für Schadensanierung.

Deine Partner im Blick

Du hast deine Nachunternehmer im Blick. Und siehst, was bei dir hängen bleibt.

Waschi zeigt den Daumen nach oben.

Mehr Feierabend. Weniger Papierkram.

Zeig mir die App

SanierTakt ist die App für Schadensanierungsbetriebe. Dahinter steht Albitsystem aus Niefern-Öschelbronn. Entstanden ist die App bei HEVA Schadensanierung.