Neue Leute im Sanierungsbetrieb einarbeiten: vom ersten Tag an richtig
So arbeitest du neue Monteure und Bürokräfte im Sanierungsbetrieb ein. Mit Anmeldung, Nachweis, Unterweisung und Paten.
Von Michael AlbrandtAktualisiert am 3 Minuten Lesezeit

Inhalt
Was muss vor dem ersten Tag erledigt sein?
Bevor du den ersten Mitarbeiter meldest, brauchst du eine Betriebsnummer der Arbeitsagentur. Dann meldest du den neuen Kollegen bei der Sozialversicherung an.
Zählt dein Betrieb zum Baugewerbe, gelten strengere Regeln. Dann meldest du neue Leute spätestens bei Arbeitsbeginn, als sogenannte Sofortmeldung. Ob dein Betrieb dazu zählt, klärst du mit der Rentenversicherung.
Arbeitsbedingungen schriftlich festhalten
Jeder Mitarbeiter bekommt seine wichtigsten Arbeitsbedingungen schriftlich. Name, Lohn und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag. Weitere Angaben folgen in den nächsten Tagen.
Seit 2025 reicht dafür meist die Textform, also etwa eine E-Mail. Im Baugewerbe gilt das nicht. Dort braucht der Nachweis weiter Papier mit Unterschrift.
Wie die Arbeitszeit erfasst wird, steht in Arbeitszeit erfassen.
Der erste Tag
Der erste Tag entscheidet, wie sicher sich der Neue fühlt.
- 1Unterweisung vor dem ersten EinsatzGefahren, Schutzausrüstung, Verhalten bei Unfällen. Schriftlich festhalten und unterschreiben lassen.
- 2Ausrüstung übergebenArbeitskleidung, Schutzausrüstung, Messgeräte und das Firmenhandy.
- 3Pate vorstellenEin erfahrener Kollege ist die erste Wochen der feste Ansprechpartner.
- 4Die drei wichtigsten Abläufe zeigenSchaden aufnehmen, Fotos machen, Zeiten erfassen. Der Rest kommt später.
Die ersten Wochen mit dem Paten
Auf der Baustelle lernt man am meisten. Lass den Neuen zuerst mitlaufen und dann unter Aufsicht selbst machen. So lernt er, wie dein Betrieb arbeitet.
- Schadenaufnahme mit Schadennummer und Beteiligten.
- Fotos nach festen Regeln, erst Übersicht, dann Detail.
- Messen an festen Punkten mit Vergleichswert.
- Trockner aufstellen und Zählerstände festhalten.
- Mit Kunden ruhig und klar reden.
Schimmel und Asbest nur mit Schulung
Arbeit an Schimmel braucht eine Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person. Je nach Belastung bietest du Vorsorge beim Betriebsarzt an oder sie ist Pflicht.
Bei Asbest brauchen alle Beschäftigten Grundkenntnisse, die verantwortliche Person eine Sachkunde. Den Nachweis brauchst du bis zum 5. Dezember 2027. Mehr dazu steht in Schimmel, Asbest, Ozon.
Für Fäkalwasser gelten eigene Hygieneregeln. Mehr dazu in Fäkalwasserschaden sanieren.
Wege in den Beruf zeigt Ausbildung und Quereinstieg.
Jedes Jahr wiederholen
Die Unterweisung wiederholst du mindestens einmal im Jahr. Auch bei neuen Geräten oder neuen Arbeiten ist sie fällig. Halte jede Unterweisung schriftlich fest.
Dazu gehören auch die Regeln an fremden Steckdosen. Mehr dazu in Bautrockner prüfen und verwalten.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wann muss ich einen neuen Mitarbeiter anmelden?
Im Baugewerbe spätestens bei Arbeitsbeginn als Sofortmeldung. Sonst meist mit der ersten Lohnabrechnung. Frag dazu deinen Steuerberater.
Reicht ein Arbeitsvertrag per E-Mail?
Seit 2025 reicht für den Nachweis meist die Textform. Im Baugewerbe gilt weiter Papier mit Unterschrift.
Wie oft muss ich unterweisen?
Vor dem ersten Einsatz und dann mindestens einmal im Jahr. Dazu bei neuen Geräten oder Arbeiten.
Deine Liste für neue Leute
- Betriebsnummer holen und Anmeldung vorbereiten.
- Nachweis der Arbeitsbedingungen am ersten Tag übergeben.
- Unterweisung durchführen und unterschreiben lassen.
- Einen Paten für die ersten Wochen bestimmen.
- Schulungen für Schimmel und Asbest planen.
SanierTakt – die App für Schadensanierung.
Neue Leute sind schnell drin
Benutzer, Rechte und Einstellungen verwaltest du selbst. Jeder sieht vom ersten Tag an, was er braucht.






