Bautrockner prüfen und verwalten: Nummern, Prüffristen, Nachweis
Bautrockner, Lüfter und Kabeltrommeln prüfen lassen. Prüffristen nach DGUV, Nachweis, Steckdose beim Kunden und ein Gerätepark mit Nummern.
Von Michael AlbrandtAktualisiert am 5 Minuten Lesezeit

Inhalt
Warum brauchst du Ordnung im Gerätepark?
Am Anfang kennst du jeden Trockner beim Vornamen. Mit 50 Geräten auf 15 Baustellen ist das vorbei. Dann fehlen Geräte, und keiner weiß, wann einer zuletzt geprüft wurde.
Ordnung brauchst du aus drei Gründen. Du musst deine Geräte prüfen lassen. Du rechnest den Strom je Gerät ab. Und jedes Gerät, das irgendwo vergessen wird, kostet dich Geld.
Welche Geräte ein neuer Betrieb braucht, steht in Startausrüstung für Sanierungsbetriebe.
Wie nummerierst du deine Geräte?
Jedes Gerät bekommt eine feste Nummer. Die Nummer steht gut lesbar am Gehäuse, am besten mit QR-Code. Zu jeder Nummer führst du eine Gerätekarte.
- Art und Hersteller, etwa Kondenstrockner, Seitenkanalverdichter, Kabeltrommel.
- Seriennummer und Kaufdatum.
- Standort: Lager oder Baustelle mit Schadennummer.
- Letzte Prüfung mit Datum und Ergebnis.
- Nächste Prüfung nach deiner festgelegten Frist.
- Reparaturen mit Datum.
Beim Aufbau und Abbau schreibst du die Nummer ins Geräteprotokoll. So weißt du, welcher Trockner wo steht. Und du rechnest den Strom für jedes Gerät richtig ab. Wie das geht, steht in Stromkosten der Trocknung abrechnen.
Passende Vorlagen
Wer legt fest, wie oft geprüft wird?
Du als Arbeitgeber. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen legst du in deiner Gefährdungsbeurteilung fest. So verlangt es die Betriebssicherheitsverordnung. Prüfen darf nur eine dafür befähigte Person.
Die Unfallversicherung gibt dir Richtwerte an die Hand. Die Richtwerte stehen in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3. Für ortsveränderliche Geräte gilt das hier.
| Wann | Was | Wer |
|---|---|---|
| Neues Gerät | Prüfung vor dem ersten Einsatz. Die Erstprüfung entfällt, wenn der Hersteller die Einhaltung der Vorschriften bestätigt. | Elektrofachkraft |
| Vor jedem Einsatz | Hinschauen: Kabel, Stecker, Gehäuse | Der Monteur selbst |
| Regelmäßig | Richtwert sechs Monate, auf Baustellen drei Monate | Elektrofachkraft, mit geeignetem Prüfgerät auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person |
| Nach einer Reparatur | Volle Prüfung, bevor das Gerät wieder raus geht | Elektrofachkraft |
Findet die Prüfung weniger als 2 Prozent Fehler, darfst du die Frist verlängern. Auf Baustellen höchstens auf ein Jahr. Die DGUV sagt aber auch klar: Prüffristen sind keine Wunschfristen. Weichst du von den Richtwerten ab, begründest du das.
Trocknung ist harte Arbeit für Geräte. Die Geräte werden ständig getragen, verladen und stehen im Nassen. Bei hoher Belastung nennt die DGUV sogar kürzere Abstände.
Darfst du einfach die Steckdose des Kunden nehmen?
Nicht ohne Schutz. Die DGUV Information für Bau- und Montagestellen ist hier deutlich. Geräte direkt an die Steckdosen eines Gebäudes anzuschließen, ist ohne zusätzlichen Schutz nicht zulässig. Denn du kannst meist nicht beurteilen, wie gut die Anlage im Haus ist.
Der übliche Schutz ist ein ortsveränderlicher Fehlerstrom-Schutzschalter, kurz PRCD-S. Er kann auch in der Kabeltrommel oder im Verteiler stecken. Nur eine nachweislich geprüfte Steckdose mit passendem Schutzschalter darfst du direkt nutzen.
Was der Stromkreis aushält, steht in Bautrockner richtig aufstellen.
Was gehört in den Nachweis?
Das Ergebnis jeder Prüfung wird aufgeschrieben. Du hebst es mindestens bis zur nächsten Prüfung auf. Das geht auch elektronisch. Diese Angaben gehören hinein.
- Das Gerät mit Nummer.
- Der Anlass, etwa erster Einsatz, wiederkehrende Prüfung oder nach Reparatur.
- Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung.
- Das verwendete Prüfgerät.
- Name und Unterschrift der prüfenden Person.
- Die festgelegte Frist bis zur nächsten Prüfung.
Deine Geräte wechseln ständig den Ort. Dann muss auch am Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorliegen. Eine Prüfplakette am Gerät ist dafür möglich.
So organisierst du die Prüfung im Betrieb
Mit festen Terminen läuft die Prüfung nebenher. So kann es aussehen.
- 1Frist festlegenIn der Gefährdungsbeurteilung, für jede Geräteart. Mit Begründung, wenn du vom Richtwert abweichst.
- 2Termine planenJedes Gerät bekommt sein nächstes Prüfdatum auf der Gerätekarte.
- 3Prüfen lassenDurch einen Elektrobetrieb oder eine eigene, unterwiesene Person mit Prüfgerät.
- 4AussortierenWas durchfällt, kommt sofort aus dem Verkehr. Erst nach Reparatur und Prüfung darf es wieder raus.
- 5Leute einweisenJeder Monteur weiß, worauf er vor dem Einsatz schaut.
Wie du neue Leute gut einweist, steht in Neue Leute im Sanierungsbetrieb einarbeiten.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie oft muss ich Bautrockner prüfen lassen?
Die Frist legst du in deiner Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV nennt für Baustellen einen Richtwert von drei Monaten. Bei wenigen Fehlern darfst du auf höchstens ein Jahr verlängern.
Muss das ein Elektriker machen?
Eine Elektrofachkraft darf immer prüfen. Mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten darf es auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person.
Brauche ich eine Prüfplakette?
Eine Plakette ist nicht überall Pflicht. Du brauchst aber einen Nachweis, auch am Einsatzort. Eine Plakette ist dafür ein einfacher Weg.
Darf ich den Trockner an die Steckdose des Kunden hängen?
Nur mit zusätzlichem Schutz, etwa einem PRCD-S. So steht es in der DGUV Information für Bau- und Montagestellen.
So bekommst du deinen Gerätepark in den Griff
- Jedem Gerät eine feste Nummer mit QR-Code geben.
- Für jede Geräteart die Prüffrist in der Gefährdungsbeurteilung festlegen.
- Prüftermine auf die Gerätekarte schreiben.
- An fremden Steckdosen nur mit PRCD-S arbeiten.
- Geräte nach jeder Reparatur neu prüfen lassen.
- Den Nachweis der letzten Prüfung auch auf der Baustelle dabeihaben.
SanierTakt – die App für Schadensanierung.
Jeder Trockner mit QR-Code
Jeder Trockner hat einen QR-Code. Laufzeit und Stromverbrauch sind immer da. Und du siehst, auf welcher Baustelle er steht.




