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Arbeitszeit erfassen im Sanierungsbetrieb: Was heute schon gilt

Arbeitszeiterfassung ist schon heute Pflicht. Was für Sanierungsbetriebe, das Baugewerbe und Minijobs gilt und was geplant ist.

Von Michael AlbrandtAktualisiert am 3 Minuten Lesezeit

Drei Regeln zur Arbeitszeit als Karten. Für alle Beginn, Ende und Dauer. Im Bau und bei Minijobs bis zum siebten Tag. Über acht Stunden am Tag aufschreiben.
Was heute gilt und was geplant ist. Stand September 2026.Grafik in voller Größe
Inhalt

Muss ich die Arbeitszeit erfassen?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden: Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfassen. Überstunden gehören dazu. Die Pflicht folgt aus dem Arbeitsschutzgesetz.

Die Erfassung muss heute nicht zwingend elektronisch sein. Papier kann reichen. Das Aufschreiben darfst du deinen Leuten übertragen. Verantwortlich bleibst aber du.

Wie du neue Leute gleich richtig einweist, steht in Neue Leute einarbeiten.

Was gilt im Baugewerbe und bei Minijobs?

Für das Baugewerbe und einige andere Branchen gilt eine strengere Regel aus dem Mindestlohngesetz. Das gilt auch für alle Minijobber. Beginn, Ende und Dauer der Arbeit schreibst du spätestens bis zum siebten Tag auf.

Diese Aufzeichnungen bewahrst du mindestens zwei Jahre auf. Für feste Monatslöhne ab bestimmten Grenzen gibt es Ausnahmen.

Was gilt bei langen Tagen?

Arbeitet jemand mehr als acht Stunden am Tag, schreibst du die Zeit darüber auf. Das verlangt das Arbeitszeitgesetz. Auch diese Aufzeichnungen bewahrst du zwei Jahre auf.

Gerade bei Notdiensten und Wasserschäden am Wochenende kommt das schnell vor. Plane dafür feste Regeln ein.

Was bei Einsätzen nachts und am Wochenende gilt, steht in Notdienst im Sanierungsbetrieb.

Was ist geplant?

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2025 eine elektronische Erfassung angekündigt. Kleine Betriebe sollen Übergangsregeln bekommen. Ein Entwurf des Arbeitsministeriums ist seit Juni 2026 bekannt.

Beschlossen ist er noch nicht. Stand Ende August 2026 gab es keinen Kabinettsbeschluss. Bis dahin gilt, was oben steht.

So klappt die Erfassung im Alltag

Die Regeln sind einfach. Schwer ist nur, sie jeden Tag durchzuhalten.

  • Zeiten jeden Tag erfassen, nicht am Monatsende.
  • Pausen mit eintragen.
  • Fahrzeiten und Notdienste klar regeln.
  • Einmal in der Woche prüfen, ob alles vollständig ist.
  • Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufheben.

Die Stunden gehören auf den Stundenzettel, der Tag der Baustelle ins Bautagebuch.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich die Zeit elektronisch erfassen?

Heute nicht zwingend, Papier kann reichen. Eine elektronische Pflicht ist geplant, aber noch nicht beschlossen.

Dürfen meine Leute ihre Zeiten selbst aufschreiben?

Ja, das darfst du übertragen. Verantwortlich bleibst du als Arbeitgeber.

Wie lange muss ich die Aufzeichnungen aufheben?

Mindestens zwei Jahre. Das verlangen Mindestlohngesetz und Arbeitszeitgesetz.

Deine Liste zur Arbeitszeit

  • Klären, ob dein Betrieb zum Baugewerbe zählt.
  • Erfassung von Beginn, Ende, Dauer und Pausen einführen.
  • Bei Minijobs und im Bau die Sieben-Tage-Frist einhalten.
  • Aufzeichnungen zwei Jahre aufheben.
  • Die Pläne zur elektronischen Erfassung im Blick behalten.

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