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Schimmelsanierung nach Wasserschaden: Das gilt für deinen Betrieb

Schimmel nach Wasserschaden: Ursache zuerst, Kategorien und Gefährdungsklassen, Schutz deiner Leute, Biozide und Erfolgskontrolle. Mit Quellen.

Von Michael AlbrandtAktualisiert am 5 Minuten Lesezeit

Tabelle der Gefährdungsklassen bei der Schimmelsanierung nach DGUV Information 201-028. Klasse 1 liegt unter 50.000 KBE je Kubikmeter Luft. Klasse 2a und 2b reichen bis 500.000, Klasse 3 liegt darüber. Dazu die wichtigsten Schutzmaßnahmen.
Gefährdungsklassen nach DGUV Information 201-028. Die Einstufung gehört in die Gefährdungsbeurteilung.Grafik in voller Größe
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Warum kommt die Ursache zuerst?

Schimmel wächst, wo es feucht ist. Beseitigst du die Feuchtequelle nicht, wächst er nach. Da sind sich Umweltbundesamt, DGUV und die VdS 3151 der Versicherer einig.

Nach einem Wasserschaden heißt das: erst das Leck finden und beheben, dann trocknen. Heizen allein trocknet dabei nicht. Die Feuchte muss durch Lüften oder Entfeuchten raus. Wie du das Leck findest, steht in Leckortung: die Methoden im Überblick. Welcher Trockner passt, steht in Kondenstrockner oder Adsorptionstrockner.

Wie groß ist der Schaden?

Das Umweltbundesamt teilt Schimmelschäden nach ihrer Größe in drei Kategorien ein. Die Grenzen sind eine Orientierung, kein starres Maß.

Nach dem Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts, Tabelle 8.
KategorieAusmaß
Kategorie 1Unter 20 cm²
Kategorie 2Unter 0,5 m², nur an der Oberfläche
Kategorie 3Über 0,5 m²

Die VdS 3151 der Versicherer zieht eine klare Linie. Bei mehr als 0,5 m² Befall saniert in der Regel ein Fachbetrieb.

Miss die befallene Fläche und schreib sie auf. Fotografier den Befall mit Zollstock im Bild. So kann jeder die Größe später nachvollziehen.

Welche Rolle spielt die Nutzung des Raums?

Das Umweltbundesamt ordnet Räume auch nach ihrer Nutzung ein. Davon hängt ab, welche Anforderungen gelten.

  • Nutzungsklasse II: Wohnräume, Büros und Schulräume. Hier gelten die vollen Anforderungen.
  • Nutzungsklasse III: Keller ohne Zugang aus der Wohnung, Garagen, Treppenhäuser und Dachböden.
  • Hohlräume: Die frühere Nutzungsklasse IV hat das Umweltbundesamt 2024 gestrichen.

Frag bei jedem Schaden, wie der Raum genutzt wird. Schreib die Antwort gleich in die Schadenaufnahme.

Wer darf Schimmel sanieren?

Schimmelsanierer ist kein Ausbildungsberuf, und eine Zulassung gibt es auch nicht. Die VdS 3151 nennt aber Merkmale eines Fachbetriebs.

  • Geschultes Personal nach Biostoffverordnung und DGUV Information 201-028.
  • Die passenden Geräte für die Sanierung.
  • Referenzen aus früheren Aufträgen.

Welche Lehrgänge es gibt, steht in Schulungen für Schimmel und Asbest.

Wer macht die Gefährdungsbeurteilung?

Vor jeder Schimmelsanierung steht die Gefährdungsbeurteilung. Eine feste Schutzstufe nach Biostoffverordnung gibt es für diese Arbeit nicht. Deshalb kommt es auf deine eigene Beurteilung an.

Die DGUV Information 201-028 verlangt dafür eine fachkundige Person. Das heißt: eine Ausbildung oder mindestens zwei Jahre Erfahrung, dazu Wissen im Arbeitsschutz. Die DGUV empfiehlt einen Lehrgang mit mindestens 16 Lehreinheiten.

Die Beurteilung schreibst du auf und prüfst sie mindestens alle 2 Jahre. Deine Leute unterweist du mindestens einmal im Jahr. Arbeitsmedizinische Vorsorge bietest du bei Schimmelarbeiten an. Tragen deine Leute Atemschutz der Gruppe 2 oder 3, ist sie Pflicht.

Welche Gefährdungsklasse gilt?

Die DGUV Information 201-028 teilt Schimmelarbeiten nach den Sporen in der Luft ein. Die Grenzen sind in koloniebildenden Einheiten (KBE) je Kubikmeter angegeben. Danach richtet sich der Schutz. Welche Klasse gilt, legst du in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Maske, Handschuhe und Schleuse: Arbeitsschutz bei der Schimmelsanierung.

Nach DGUV Information 201-028, Abschnitte 8.3 und 9.5 bis 9.8. Die vollständigen Maßnahmen stehen dort.
GefährdungsklasseSporen in der LuftSchutz (Auszug)
1Unter 50.000 KBE je m³Atemschutz P2 bei Belastungsspitzen
2aBis 500.000 KBE je m³, bis 2 Stunden ohne Verlassen des BereichsFolientür, Schutzanzug Typ 5/6, Atemschutz P2
2bBis 500.000 KBE je m³, alle anderen FälleSchleuse, Lüftung, Gebläse-Atemschutz empfohlen
3Über 500.000 KBE je m³Unterdruck im Arbeitsbereich, Atemschutz P3

Wie läuft die Sanierung ab?

So sieht der Ablauf in der Praxis aus. Die Einzelheiten legt deine Gefährdungsbeurteilung fest.

  1. 1Ursache beseitigenLeck finden und beheben, Feuchte raus. Sonst wächst der Schimmel nach.
  2. 2Beurteilen und einstufenKategorie, Nutzungsklasse und Gefährdungsklasse festlegen und aufschreiben.
  3. 3Abschotten und schützenFolientür oder Schleuse, Lüftung und Schutzausrüstung nach Gefährdungsklasse. Schilder aufhängen.
  4. 4Befall entfernenDen Befall entfernen, nicht übersprühen. Bei Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 an Asbest denken.
  5. 5TrocknenDämmschichten nur mit Unterdruck und Hauptfilter mindestens H13. Befallene Flächen nicht anblasen.
  6. 6ErfolgskontrolleErst prüfen, ob das Sanierungsziel erreicht ist. Dann wieder aufbauen.

Wie die Trocknung unter dem Estrich läuft, steht in Dämmschichttrocknung.

Brauchst du Biozide?

Meist nicht. Biozide entfernen den Schimmel nicht, der Befall muss trotzdem raus. Versprüh keine Biozide und flute keine Böden damit. So steht es beim Umweltbundesamt und in der DGUV Information 201-028.

Und Ozon? Ozon gegen Keime gilt als Begasung nach § 15d der Gefahrstoffverordnung. Dafür brauchst du eine Erlaubnis und einen Befähigungsschein. Die Anzeige geht eine Woche vorher an die Behörde. Ozon kommt nur in ungenutzte, abgeschottete Räume. Mehr dazu steht in Brandschaden sanieren.

Wann ist die Sanierung fertig?

Die VdS 3151 beschreibt das Sanierungsziel so.

  • Die Raumluft ist nicht stärker belastet als üblich.
  • Es gibt keinen Befall mehr.
  • Die Oberflächen sind sauber.
  • Es riecht nicht mehr.

Dazu muss das Bauteil trocken sein, also die normale Ausgleichsfeuchte haben. Erst dann kann kein neuer Schimmel entstehen. Mehr dazu steht in Trocknungsziel.

Vor dem Wiederaufbau steht die Erfolgskontrolle. Erst wenn das Ziel erreicht ist, baust du wieder auf. Halte das Ergebnis schriftlich und mit Fotos fest.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ab wann muss ein Fachbetrieb ran?

Die VdS 3151 nennt mehr als 0,5 m² Befall. Ab dann gehört die Sanierung in der Regel in einen Fachbetrieb.

Brauche ich eine Zulassung für Schimmelsanierung?

Nein. Es gibt weder einen Ausbildungsberuf noch eine Zulassung. Du brauchst aber geschultes Personal und eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung.

Reicht es, den Schimmel mit Biozid einzusprühen?

Nein. Biozide entfernen den Schimmel nicht. Der Befall muss raus, und die Feuchte auch.

Darf ich Ozon gegen Schimmel einsetzen?

Ozon gegen Keime gilt als Begasung nach § 15d der Gefahrstoffverordnung. Dafür brauchst du Erlaubnis und Befähigungsschein. Und du setzt es nur in ungenutzten, abgeschotteten Räumen ein.

Wie oft muss ich die Gefährdungsbeurteilung prüfen?

Mindestens alle 2 Jahre. So steht es in der DGUV Information 201-028.

Deine Liste für die nächste Schimmelsanierung

  • Feuchtequelle finden und beseitigen lassen.
  • Kategorie, Nutzungsklasse und Gefährdungsklasse aufschreiben.
  • Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person, schriftlich.
  • Schutzausrüstung und Schilder nach Gefährdungsklasse bereitlegen.
  • Befall entfernen statt übersprühen.
  • Erfolgskontrolle vor dem Wiederaufbau festhalten.

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